http://www.blick.ch/news/politik/initiative-fuer-grundeinkommen-eingereicht-id2465751.html :lol: :lol: :dumm: Sorry kann nur lachen
Wäre auch dafürHast Du etwas dagegen, den Titel zu ändern, falls diese Diskussion hier Anklang findet?
"Leistungsloses Grundeinkommen" trifft es wohl am besten.
Meiner Meinung nach nein, und zwar aus folgendem Grund:Beim BGE (Bedingungsloses Grundeinkommen) profitiert auch eine Frau, die nicht arbeitet und sich um die Kinder kümmert. Beim Arbeitslosengeld hingegen nicht.aber da wär doch Arbeitslosengeld oder IV das richtige!?
Hmmm, eigentlich heisst die Initiative Bedingloses Grundeinkommen. Du hast ja selbst sinngemäss geschrieben, dass "Kinder aufziehen" auch eine Leistung sei.[COLOR= #FF0000]Titel geändert von "Kann nur eine Schweizer Initiative sein" in "Leistungsloses Grundeinkommen"[/COLOR]
Ok da geb ich dir recht... ich kenns aus eigener Erfahrung... meine Frau wird komisch angeschaut oder gefragt was machst du? wenn sie sagt sie sei Hausfrau und schaut zur Tochter... Aber evtl. wäre auch ein Vorteil bei einem LG das wir alle die Leute die ALV, RAV, IV usw. nicht mehr bräuchten und die was anderes machen könnten... und da sind ja viele Personen beschäftigt... auch gute Leute die in der Privatwirtschaft ein mehr nutzten wären... :!: :?:Meiner Meinung nach nein, und zwar aus folgendem Grund:Beim LG (Leistungsloses Grundeinkommen) profitiert auch eine Frau, die nicht arbeitet und sich um die Kinder kümmert. Beim Arbeitslosengeld hingegen nicht.Ich finde, Kinder aufzuziehen ist eine der wichtigsten Aufgaben in unserer Gesellschaft, wird aber in unserem Kulturkreis viel zu wenig honoriert.Mit LG würde es wieder belohnt, Kinder zu haben.Nehmen wir ein Beispiel mit einem LG von 2500 pro Erwachsenen und 1000 pro Kind.aber da wär doch Arbeitslosengeld oder IV das richtige!?
Hä??? :shock: Was meinst Du damit? Sagt nicht schon "Bedingungslos", dass es da keine Unberechtigten gibt?Aber die Migrationsfrage wird sicher spannend. Es kann ja nicht sein, dass man sich sein Bedingungsloses Grundeinkommen auf sein Konto in Costa Rica oder Thailand überweisen lässt, wo sich mit Fr. 2500/Mt. locker leben lässt.Differenzierung zwischen Berechtigten und Unberechtigten
ja eben, was ist mit den Auslandschweizern...... :nein: Vorsicht: Bedingungslos heisst nicht berechtigt oder unberechtigt sondern bedingungslos...... Das heisst: Der Bezug wird zwar nicht an Bedingungen geknüpft, aber berechtigt ist noch lange nicht jeder. Asylant, Flüchtling. Oder: Langzeitferien (so ab 3 Monaten anmelden und beziehen) :?: Die Freizügigkeit lässt da einige Spielvarianten offen. Arbeitslose aus Spanien reisen zu ihren Verwandten in die Schweiz....Hä??? :shock: Was meinst Du damit? Sagt nicht schon "Bedingungslos", dass es da keine Unberechtigten gibt?Aber die Migrationsfrage wird sicher spannend. Es kann ja nicht sein, dass man sich sein Bedingungsloses Grundeinkommen auf sein Konto in Costa Rica oder Thailand überweisen lässt, wo sich mit Fr. 2500/Mt. locker leben lässt.Differenzierung zwischen Berechtigten und Unberechtigten
Das wär gut.... aber heisst das sobald ich ein pass habe gibts kohle? ich könnt mir vorstellen das es zu konflikten kommt...In einigen arabischen Ländern ist das bedingungslose Grundeinkommen bereits Realität. Zumindest in den Emiraten.Allerdings gilt das nur für Einheimische. Ausländer müssen nach wie vor voll für ihren Lebensunterhalt voll arbeiten.
Andere frage wie soll man dies Finanzieren?? Ich meine ALV wird ja von "Arbeitenden" bezahlt... und es steht nix im initiativ text über woher das geld kommen sollte... hab nur irgendwo was gelesen über MWST!?Art. 110a (neu) bedingungsloses Grundeinkommen Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.