Kapitalgewinne versteuern?

laocoon

New member
10. Juni 2014
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Wie jeder weiss, sind Kapitalgewinne in der Schweiz steuerfrei.Wie sieht es allerdings aus, wenn man von der Steuerbehörde aufgrund der bekannten Kriterien (Anzahl Trades, Haltedauer, etc) als professioneller Trader behandelt wird? Ich frage deshalb, weil ich demnächst in die Schweiz zurückkomme (bin Schweizer) und ausschliesslich von meinem Trading lebe. Konkrete Fallbeispiele würden mich besonders interessieren.Besten Dank.

 
Hallo laocoon

Wie sieht es allerdings aus, wenn man von der Steuerbehörde aufgrund der bekannten Kriterien (Anzahl Trades, Haltedauer, etc) als professioneller Trader behandelt wird? Ich frage deshalb, weil ich demnächst in die Schweiz zurückkomme (bin Schweizer) und ausschliesslich von meinem Trading lebe. Konkrete Fallbeispiele würden mich besonders interessieren.
In diesem Kreisschreiben der ESTV findest eigentlich alle nötigen Informationen: http://www.estv.admin.ch/bundessteuer/d ... dvoaCUZ,s-Kurz gesagt, wenn deine Aktivität an der Börse als gewerbsmässiger Wertschiftenhandel eingestuft wird, dann musst du die daraus erzielten Gewinne als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit versteuern.Siehe dazu auch den Thread Fragen zur Besteuerung von Einkünften am KapitalmarktGruss
 
... sonst kommen wenig Antworten.

--> Macht eben kaum einer Gewinne :p

Nee, ... aber

und ausschliesslich von meinem Trading lebe
in dem Fall wirst Du wohl kaum drumherum kommen, oder?
(und in DEM Fall fänd ich persönlich die Sache auch glasklar als Haltungsfrage ... Mach ich ordentlich Asche mit dem Geschäft, dass ich betreibe: Habe ich dafür auch Steuern zu zahlen wie jeder andere auch, hmm? :? Spielraum für die Rumdaddelei von uns Privaten gibt es ja in der Schweiz schon genug und das find ich auch gut so. Aber sobald jemand ausschliesslich und gut davon lebt, geht er eben einem Job nach, der ihn vermögend macht. Dafür zahlt man halt auch Steuern, oder? ... auch, wenn Du diesen moralin-getunchten Zusatz wahrscheinlich nicht lesen wolltest. :bye: )

 
Vielen Dank für Eure Posts. Habe den anderen Thread komplett durchgelesen, war für mich auch soweit nichts wirklich Neues. Das entsprechende Gesetz bzw. die Richtlinien sind mir bekannt. Was mich wie gesagt sehr interessieren würde, wäre ein konkretes Fallbeispiel. Ich bin mir bewusst, dass das jeder Kanton anders handhabt, jedoch wäre hier die persönliche Erfahrung eines anderen Traders wertvoll. Ich möchte natürlich keine Details erfahren, aber ein paar Infos zu folgenden Punkten wären hilfreich:-Was genau will die Steuerbehörde sehen: Kontoauszüge des Brokers, Anzahl Trades, etc.-Was kann man von der Steuer abziehen-Sonstige Besonderheiten dieser Besteuerung. Es dürfte ja schweizweit nur relativ wenige Fälle geben (selbständige Trader die ohne Einsatz von Fremdkapital von ihrem Trading leben können sind ja eher eine seltene Spezies)

 
Einer meiner grössten Fehler ist, dass ich Erwartungen und Vorstellungen von Umgangsformen habe, daran muss ich noch arbeiten.Das ist keine spassige Arbeit aber anhand der zwar

eher eine seltene Spezies)
für mich unumgänglich.
 
:eek: ... hast bescheuerte PM bekommen? Wird sonst aus dem Kontext hier im Thread nicht ganz klar :?
 
Nein, das nicht. Es ist auch nicht der Rede wert. Hat mit meiner Einstellung zu tun, vielleicht habe ich auch nur heiss, wir haben hier keine Air conditioning.

 
Vielleicht hat es auch damit zu tun, dass du Gestern eine ausführliche Antwort geschrieben hast und von demjenigen der gefragt hat null Reaktion gekommen ist.Eigentlich schade. Ich habe deinen Beitrag Gestern gelesen und du hast es damit gut auf den Punkt gebracht :eek:k:

 
Vielleicht hat es auch damit zu tun, dass du Gestern eine ausführliche Antwort geschrieben hast und von demjenigen der gefragt hat null Reaktion gekommen ist.Eigentlich schade. Ich habe deinen Beitrag Gestern gelesen und du hast es damit gut auf den Punkt gebracht :eek:k:
Liegt vielleicht daran, dass dieser jemand in den Ferien war und keinen Zugang zu seinen Mails hatte.Zu John Doe's Beitrag kann ich mich nicht äussern, da er ja nicht mehr online ist. Ist das hier so üblich, gleich einen Beitrag zu löschen wenn man keine unmittelbare Reaktion darauf bekommt?
 
Naja, es kann wahrscheinlich niemand eine definitive Einschätzung abgeben können, wann ein Kapitalgewinn versteuert werden muss.

Der Punkt ist, dass eine Beurteilung ob jemand ein gewerbemässiger Wertschriftenhändler ist, immer auch im Ermessen der Steuerverwaltung liegt.

Wenn die Tatsachen im Kreisschreiben der ESTV bejaht werden können, liefert dies sicher ein starkes Indiz.

Die Steuerverwaltung kann natürlich aufgrund der Steuererklärung die Vermögensveränderung berechnen. Wenn jetzt also z.B. bei einem Einkommen von

CHF 100'000 das Vermögen um CHF 150'000 zu nimmt, dann macht sich natürlich die Steuerverwaltung auch ihre Gedanken. Eine starke Vermögenszunahme

kann die Steuerverwaltung auf grosse Wertschriftengewinne aufmerksam machen.Wenn die Steuerverwaltung jemanden als gewerbemässigen Wertschriftenhändler

einschätzt, müssen die Kapitalgewinne als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (ordentlich) versteuert werden. Natürlich können im Gegenzug auch Verluste

steuerlich geltend gemacht werden.

Weiter kommt bei einem gewebemässigen Wertschriftenhändler natürlich sofort auch die AHV ins Spiel. Weil jeder Selbständigerwerbende mit seinem Gewinn

AHV-pflichtig ist, müssen AHV-Beiträge (max. 9.7%) bezahlt werden.

Eine gewerbliche Tätigkeit kann auch bei anderen Geschäftstätigkeiten entstehen. Es gibt im Bereich Immobilien- und auch Antiquitätenhandel ähnliche Fälle.

Ich meine sogar schon einmal von einem Bundesgerichtsentscheid gehört zu haben, wo jemand als gewerbemässiger Weinhändler eingeschätzt wurde.