@Oliveri & Day TraderDas wichtigste ist eure Berufsbezeichnung, wenn ihr in euer Steuererklärung natürlich, "Professioneller Day Trader oder Wertschriftenhändler" eintragt, dann wird euer Steuer Sachbearbeiter schon mal stutzig und sich eure Einkünfte genauer ansehen. Das heisst er wird schauen wie viele Trades ihr im Jahr macht.Ab einer gewissen Anzahl, (von Kanton zu Kanton verschieden) werdet ihr dann schnell als professionelle Trader besteuert und zahlt dementsprechend Steuer auf eure Kapitaleinkünfte.Also wenn du( @ Day Trader) tradest und regelmässig hohe Gewinne erzielst (was meiner Meinung unwahrscheinlich ist) und von diesen Gewinnen leben kannst, musst du ja ein gewisses Grundkapital haben, dieses entfällt dann auf jeden Fall der Vermögenssteuer.Mein Tipp: Die richtige Berufsbezeichnung wählen und die einzelnen Trades in der Steuererklärung nicht erwähnen, sondern nur den Bestand den ihr per Stichtag habt.Mehr lässt sich legal dazu nicht mehr schreiben!