Besteuerung Forex und CFD´s

Oliveri

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23. Juli 2012
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Zuallererst möchte ich Euch als neues Mitglied begrüßen !Ich freue mich auf einen regen Austausch mit anderen Tradern !und so habe ich nun schon die erste Frage : Wie wird Forex und CFD Handel in der Schweiz (eigentlich Kanton St.Gallen) besteuert ?In Deutschland gibt es ja die 25% Abgeltungsteuer, in Österreich unterliegt der Handel der Einkommenssteuer die bei 38,8 % beginnt.Wie sieht es in der Schweiz aus ?Danke schonmal vorab für Eure Antworten !Grüsse, Oliveri

 
Ja Hallo, ich bin schon länger als "Gast" bei euch im Forum. Mich interessiert das auch sehr, wie das mit der Besteuerung in der Schweiz (Kanton Zürich) aussieht.Habe schon in anderen Foren gesucht, aber keiner konnte eine klare Antwort geben.Wenn man Jetzt bei Forex tradet und regelmässig hohe Gewinne erzielt und auch noch ausschliesslich von dem Lebt, gilt man dann als professioneller Wertschriftenhändler?Es heisst ja irgendwie, dass Erträge aus Kapitaleinkünfte Steuerfrei sind...habe ich zumindest irgendwo gehört.Ich wäre sehr froh um genaue Antworten. Danke für die Hilfe!Grüsse

 
@Oliveri & Day TraderDas wichtigste ist eure Berufsbezeichnung, wenn ihr in euer Steuererklärung natürlich, "Professioneller Day Trader oder Wertschriftenhändler" eintragt, dann wird euer Steuer Sachbearbeiter schon mal stutzig und sich eure Einkünfte genauer ansehen. Das heisst er wird schauen wie viele Trades ihr im Jahr macht.Ab einer gewissen Anzahl, (von Kanton zu Kanton verschieden) werdet ihr dann schnell als professionelle Trader besteuert und zahlt dementsprechend Steuer auf eure Kapitaleinkünfte.Also wenn du( @ Day Trader) tradest und regelmässig hohe Gewinne erzielst (was meiner Meinung unwahrscheinlich ist) und von diesen Gewinnen leben kannst, musst du ja ein gewisses Grundkapital haben, dieses entfällt dann auf jeden Fall der Vermögenssteuer.Mein Tipp: Die richtige Berufsbezeichnung wählen und die einzelnen Trades in der Steuererklärung nicht erwähnen, sondern nur den Bestand den ihr per Stichtag habt.Mehr lässt sich legal dazu nicht mehr schreiben!

 
Als prof. eingestufter Trader muss man neben den Steuern auch noch die AHV bezahlen. Dies sogar als Pensionär, also AHV-Bezieher. Das sind dann nochmal 5 - 9%.Felix

 
Hallo Leute Ich weiss nicht wie ich meine Forex und CFD Gewinne verteuern kann, mein Broker hat keine Steuerbescheinigung ? Wer hat damit Erfahrungen wie man dass in der Schweiz versteuert ? wohne im Kanton ZH

 
Aus aktuellem Anlass. Bei ausländischen Brokern kann man meist via Kundendienst einen Kontoabschluss anfordern. Man kriegt dann einen detaillierten Auszug in PDF Form wo alle Käufe, Verkäufe, Zinszahlungen, Dividenden usw. ersichtlich sind.

Fragt sich, ob man diese Details wirklich der Steuererklärung anhängen will, oder einfach Kontosaldo und Positionen per Ende Jahr.

Meinungen & Erfahrungen dazu?

 
Fragt sich, ob man diese Details wirklich der Steuererklärung anhängen will, oder einfach Kontosaldo und Positionen per Ende Jahr.


Ich gebe jeweils nur Saldo/Gewinn im Wertschriftenverzeichnis  und Spesen unter Abzüge für Vermögensverwaltung per Ende Jahr an. Unter Bemerkungen schreibe ich, dass sie auf Wunsch auch die detaillierten  Auszüge bekommen könnten. Bisher wollten sie das noch nie. Bin vermutlich  ein zu kleiner Fisch oder ausserordentlich vertrauenserweckend.

 
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Aus Wegleitung Kanton Zürich

Bei beweglichem Privatvermögen können die Kosten der Verwaltung durch Dritte und die weder rückforderbaren noch anrechenbaren ausländischen Quellensteuern abgezogen werden. Nicht abzugsfähig sind jedoch die Aufwendungen für die Anschaffung, Herstellung oder

Wertvermehrung von Ver mögensgegenständen.

Bei Wertschriften des Privatvermögens können insbesondere die Kosten für die Verwaltung und Verwahrung durch Dritte abgezogen werden.

Nicht abzugsfähig sind dagegen die Kosten für den Erwerb und die Veräusserung von Wertschriften.

.


Wo der fritz recht hat, da hat er recht. Ob ich meine Tochter als Vermögensverwalterin anstellen kann?

 
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Hallo Leute Ich weiss nicht wie ich meine Forex und CFD Gewinne verteuern kann
Ganz einfach: sie sind reine Kursgewinne, die nicht steuerbar sind. Nur Dividenden und Zinsen muss man versteuern. Ausnahme: "gewerbsmässiger Wertschriftenhandel".

Aha. Aber das geht nur, soviel ich weiss, wenn man dazu jemanden beauftragt hat, unsere Onlinezeiten gehen da wohl nicht, oder doch?
0.3% kann man pauschal abziehen ohne Nachweis, zumindest in ZH

 
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0.3% kann man pauschal abziehen ohne Nachweis, zumindest in ZH


@fritz : Ich glaube es gibt da so Toleranzschwellen die in der Wegleitung nicht aufgeführt sind (nach dem Motto: Nichtwissende sind immer die Dummen).

Ich werde das mit den 0,3 % (vom beweglichen Vemögen Ende Jahr) mal ausprobieren. Sollten sie reklamieren verweise ich sie auf hedgehog aus dem anerkannten Fachforum (TF) der Finanzexperten :mrgreen: .

 
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Ich glaube es gibt da so Toleranzschwellen die in der Wegleitung nicht aufgeführt sind (nach dem Motto: Nichtwissende sind immer die Dummen).
Nein, dieser Abzug ist ganz offiziell dokumentiert: "Als Pauschale (d.h. ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten) können 3‰ des Steuerwerts dieser durch Dritte verwalteten Wertschriften, maximal jedoch CHF 6’000, abgezogen werden." [Wegleitung 2016 ZH, S.21]

 
Der springende Punkt ist "Dritte
Dritte = dein Broker. Viele verlangen Depotgebühren die man kann hier zu recht abziehen.

Oder handelst du noch mit uralten Papierzertifikaten?

Nein, höchstens eine leichte Steuerumgehung, nicht strafbar. Abgrenzung zwischen Steuerumgehung und Steuerbetrug ist eigentlich klar: Urkundenfälschung oder 300k+ Fr von hinterzogenen Steuern pro Jahr.

 
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Wert den deklarierten Wertschriften


Dritte = dein Broker.


Ich bin jetzt etwas verunsichert. Bezieht sich jetzt alles was hier in diesem Thread diskutiert wird nur auf CFD's und Forex oder auf alle Wertschriften?

Die Bank bewahrt meine Aktien im Depot auf. Ist die Bank nun ein Verwalter oder nur ein Magaziner? Ich würde nun argumentieren, dass die Bank meine Aktien verwaltet, da sie diese nicht nur aufbewahrt, sondern z.B. für mich auch die Dividenden einzieht. Hätte Jurist werden sollen.

 
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Ich bin jetzt etwas verunsichert. Bezieht sich jetzt alles was hier in diesem Thread diskutiert wird nur auf CFD's und Forex oder auf alle Wertschriften?
Alle Wertschriften

Die Bank bewahrt meine Aktien im Depot auf. Ist die Bank nun ein Verwalter oder nur ein Magaziner? Ich würde nun argumentieren, dass die Bank meine Aktien verwaltet, da sie diese nicht nur aufbewahrt, sondern z.B. für mich auch die Dividenden einzieht. Hätte Jurist werden sollen.
Depotgebühren sind abzugsfähig:
 

"Abzugsberechtigt sind die tatsächlichen Kosten der durch Dritte besorgten Verwaltung des beweglichen Vermögens, wie:

Verwaltung und Verwahrung von Vermögen durch Behörden (Vormundschaft, Erbschaftsverwaltung), Willensvollstrecker, Banken oder andere gewerbsmässige Vermögensverwalter (Treuhandinstitute, Rechtsanwälte)." [https://www.steueramt.zh.ch/internet/finanzdirektion/ksta/de/steuerbuch/zuercher-steuerbuch-definition/zstb-30-1.html]

Generell, ZH akzeptiert 0.3% Abzug pauschal ohne Nachweis - bis 6000 CHF. Mit Nachweis der tatsächlichen Kosten kann man einen höheren Abzug geltend machen.

 
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