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Feindliche Verdrängung durch Kapitalerhöhung- AG

2 Antworten1'149 AufrufeGestartet von A.Heiko ·

A.HeikoThemenstart
bearbeitet #1
[SIZE=12.0pt]Grüetzi miteinander ![/SIZE]

[SIZE=12.0pt]Ich bin Heiko, und bin hier im Forum neu, und bin in Aktiengeschäften ziemlich unerfahren.[/SIZE]

[SIZE=12.0pt]Ich habe eine grundsätzliche Frage, und zwar wie folgt:[/SIZE]

[SIZE=12.0pt]Meine Frage :[/SIZE]

[SIZE=12.0pt]Kann mich ein Gründer und  Mehrheitsaktionär durch seine Stimmenmehrheit einfach so überstimmen, bzw. die Kapitalerhöhung (ohne jegliche wirtschaftliche Begründung) bei der Generalversammlung alleine beschließen ?[/SIZE]

[SIZE=12.0pt]Er droht mir sogar, daß er mir mit seiner Stimmenmehrheit meine  Anteile ohne jegliche Entschädigung/Auszahlung vernichten, bzw. annullieren kann ?[/SIZE]

[SIZE=12.0pt] Bin ich wirklich als Minderheitsaktionär so schutzlos, und auch de facto stimmlos ? Hier geht es um eine feindliche Verdrängung, bzw. um mutwillig inszenierte Kapitalerhöhung, die wirtschaftlich gar nicht begründet wurde.[/SIZE]

Kann überhaupt wahr sein, daß derartig mutwillige Praktiken legal sind ?

[SIZE=12.0pt]Vielen Dank im Vorraus für hilfreiche Antworten, Heiko[/SIZE]

bearbeitet #2
Hallo Heiko,

Hier findest Du viele Informationen zu dieser Sache.
Meines Wissens kann er dich wohl rausdrängen, aber er muss dich zum fairen Unternehmenswert entschädigen (also 20% des Firmenwertes). Die Bewertung wird natürlich der heikle Punkt !

viel Glück wünscht dir Alpenland
https://www.swlegal.ch/CMSPages/GetFile.aspx?disposition=attachment&nodeguid=187fd4b7-c0d2-42b9-830f-f0c4b64d9ee6

bearbeitet #3
Danke Dir, Alpenland, zunächst Mal !

Werde ich mich da einlesen.

Grüsse, Heiko

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