Fragen zur Besteuerung von Einkünften am Kapitalmarkt

dodo

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06. Juli 2012
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Hallo, Ihr! :)

(Ich hoffe, das Thema ist hier in der richtigen Rubrik - sonst gerne verschieben)

edit Moderator: Thread von "Trader Talk" nach "User zu User" verschoben

Erst einmal: WOW!

Super Forum! Gefällt mir :top:

Mir brennen ein paar Fragen an die Erfahreneren unter Euch, die das Drumherum der Steuern betreffen - wahrscheinlich sind die meisten davon für Euch sehr einfach zu beantworten.

Ich habe leider noch keinerlei eigene Erfahrung, was unsere steuerlichen Modalitäten hier in der Schweiz angeht, wenn man ‚Investitionen‘ bis ‚Trading-Profite‘ versteuern muss.

Was ich bisher weiss:

- Einkünfte durch private Anlagen in Aktie sind steuerbefreit. Ausnahme stellen die Dividenden dar.

- So hat der private Vorsorger in der Schweiz einige Vorteile gegenüber seinen Sparern im Umland – vorausgesetzt, die Aktivitäten werden auch im wachsenden Umfang als ‚privat‘ und nicht berufsmässig angebracht werden können.

- Die Einstufung zum gewerbs- und berufsmässigen Investieren/Spekulieren erfolgt immer individuell und ist sehr vielen Grau-Kriterien unterworfen, die auch nicht kantonal einheitlich scheinen.

… Es wird wohl hauptsächlich geprüft, wie häufig Transaktionen durchgeführt werden, ob diese gehebelt/ auf Margin erfolgen, wie kurz oder lang die Haltefristen sind, wie viel an Kapitalgewinn an Profit anfällt und wie hoch dieser in Relation zum sonstigen Einkommen ist.

… insgesamt: dauert es wohl einige Zeit bzw. müssen mehrere dieser Punkte tatsächlich entscheidend in bestimmte Bereiche vorstossen, damit man tatsächlich in die Versteuerung fällt (habe ich mir so sagen lassen).

… spätestens als aktiver Daytrader mit regelmässigem Einkommen durch die Börse dürfte es so weit sein.

[ich bitte um Korrektur, wenn den Erfahrenen hier etwas auffällt, was so gar nicht richtig erscheint! :) ]

Jetzt habe ich vor, einerseits beständig private Vorsorge durch Dividendenaktien aufzubauen.

Ich möchte Rente und Altersvorsorge hauptsächlich in die eigene Hand nehmen und so den Grossteil an allen Sparvolumina beständig in Aktien investieren, die nach Möglichkeit auch mindestens 10 Jahre, bestenfalls bis in die Rente im Portfolio bleiben können.

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Hier ist ein Beispiel in von einem Blogger aus Deutschland, der so verfährt.

Es baut Dividendentitel in Amerika auf.

http://finanzielle-freiheit-dividende-blog.de/

Frage 1 )

a) Muss ich irgendetwas bei uns in der Schweiz beachten, was dem entgegen spricht, so vorzugehen? Die Dividenden werden versteuert. Aber sonst erwartet mich nichts an Abzügen oder eventuellen Hindernissen beim Schweizer Fiskus?

b) Hier bei uns müsste es noch wesentlich lukrativer sein, als Privater so vorzusorgen, weil bei Auflösung durch Verkauf oder bei Teilverkäufe keinerlei Steuern für die Kursgewinne anfallen sollten bei einer rein private Altersvorsorge oder?

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Wie sieht das jetzt alles aus für Personen, die ebenso versuche wollen, durch professionellere & intensivere Tradingaktivitäten einen Teileinkommen – oder später, falls erfolgreich auch einmal als einziges Einkommen, was sehr schwierig ist, ich weiss ;) – zu erwirtschaften?

Dabei würde mich interessieren:

Jemand, der z.B. durch intensivere Swing- und Daytradingaktivitäten mit Futures (z.B. ES, fdax, Devisen etc.) ein Einkomme erwirtschaftet, dass er gewerbsmässig versteuern muss …

Frage 2)

… muss der dann auch seine gesamte Altersvorsorge im Aktienbereich komplett mitversteuern?

Sprich: Er verliert damit dann automatisch auch die allen sonstigen Berufsgruppen zustehenden Bonitäten in der steuerfreien Altersvorsorge (weil in gewisser Weise 'Fachmann')?

Das wäre ja schon in gewissem Sinne etwas benachteiligend.

Dazu: Muss derjenige ja auch nicht unbedingt wirklich Vorteile in diesem Bereich besitzen.

Jemand, der Handelssysteme in einigen Futuremärkten fährt, muss ja nicht unbedingt mehr Ahnung haben als ein Postbeamter, Krankenpfleger oder Polizist, die sich in privater Vorsorge mit den Aktienanlagen vertraut machen.

Frage 3)

… wie sieht es dabei mit Aktienanlagen aus, die dieser schon vor seiner Tradingtätigkeit erworben hat und nun veräussern möchte – so hat er z.B. einige Jahre Vorsorge in Aktien aufgebaut, die er bisher nicht versteuern musste ausser den Dividenden, also auch im Falle von Veräusserungen in Positionswechseln mit Gewinn steuerfrei.

Diesen Aktienstock trägt er danach mit in seine spätere Tradingtätigkeit als gewerbsmässiges Haupteinkommen – und er muss mit diesem Schlag auf einmal alle seine Veräusserungen versteuern?

Angenommen, er entwickelt die Aktienkapitalanlage wie sei Nachbar, der Postbeamte, auch bis ins hohe Alter, bleibt aber ebenso bis in diese Lebenszeit Trader. Dann muss sein Nachbar seine Vorsorge bei Veräusserung nicht versteuern, er aber schon, weil ja im Finanzgeschäft tätig ist/war?

Frage 4)

… noch interessanter wird es ja, wenn jemand zwischenzeitlich hauptberuflicher Trader war.

Also:

Altersvorsorge in Aktien aufgebaut, dann Trader geworden, einige Jahre davon gelebt. Während dieser Zeit müssen Gewinne in Aktien versteuert werden (?) Danach kehr er wieder in anderen Beruf zurück. Dann wiederum werden alle alten Aktienpositionen nicht mehr versteuert, wenn er sie veräussert?

Sorry, wen ich Euch hier mit sowas überfalle, aber ich habe leider – wie man schnell sieht – noch keine Erfahrungen hier, möchte aber natürlich so viele Fehler wie möglich vermeiden können und auch wissen, was eventuell an Nachteilen auf mich zukommt.

Hier im Forum müssten doch ein paar Teilnehmer sein, die in der ein oder anderen Form hier unter Beschriebenes fallen und daher kurz Tips geben könnten oder?

Wäre klasse! :bravo:

 
Mir brennen ein paar Fragen an die Erfahreneren unter Euch, die das Drumherum der Steuern betreffen - wahrscheinlich sind die meisten davon für Euch sehr einfach zu beantworten.
Das Problem ist, dass die Handhabung den Steuerämter überlassen wird. So ist sie von Kanton zu Kanton verschieden. Ein Punkt ist auch noch ob Fremdkapital eingesetzt wird. Dies kann auch gelten, wenn jemand eine Hypothek hat und gleichzeitig Aktien tradet.Ich würde auf jeden Fall einen Steuerberater konsultieren und darauf achten nicht in die Kategorie des gewerblichen Traders zu kommen. Das ist ein Rattenschwanz, wie du selbst ja festgestellt hast. Doch muss man auch wissen, dass es nur relativ wenige betrifft.
 
Noch eine Ergänzung bezüglich USA Aktien. Da lasse ich die Finger von Einzeltiteln, da die amerikanische Steuerbehörden bei einem Ableben ziemlich aggressiv vorgehen. Habe ich vor Jahren selbst erlebt. Also verlangen die eine Erb-Versteuerung in Amerika nach amerikanischem Recht. In meinem Fall damals des gesamten Erbes. Dies war zwar völlig absurd und ohne jeden Hintergrund. Doch hatte es einen Jahrelangen Rechtsstreit zur Folge. Teuer und mühsam. Ich rate allen. Finger weg von USA Aktien. Wenn schon einen Fond. Doch auch da gilt Vorsicht, wie kürzlich in der FuW zu lesen war. Auch da kann es passieren, dass die USA Steuern verlangen. Mir kanns ja egal sein was nach meinem Ableben geschieht. Doch will ich meinen Erben nicht die Mühen verursachen, die ich mit den Amis erlebte.

 
Frage 1 )

a) Muss ich irgendetwas bei uns in der Schweiz beachten, was dem entgegen spricht, so vorzugehen? Die Dividenden werden versteuert. Aber sonst erwartet mich nichts an Abzügen oder eventuellen Hindernissen beim Schweizer Fiskus?
Das ist korrekt, Du versteuerst einzig die Dividenden und das Vermögen. Sollte das Engagement in einer Firma mehr als 10% des AK oder mehr als 1 Mio betragen, kannst Du den Beteiligungsabzug auf den Dividendenerträgen geltend machen.

b) Hier bei uns müsste es noch wesentlich lukrativer sein, als Privater so vorzusorgen, weil bei Auflösung durch Verkauf oder bei Teilverkäufe keinerlei Steuern für die Kursgewinne anfallen sollten bei einer rein private Altersvorsorge oder?
Das ist grundsätzlich korrekt.

Frage 2)

… muss der dann auch seine gesamte Altersvorsorge im Aktienbereich komplett mitversteuern?
Ja, das Steueramt unterscheidet nicht, ob nun der Handel für den Lebensunterhalt oder für den Lebensabend gedacht ist. Es geht grundsätzlich von gewerbsmässigem Wertschriftenhandel aus. Analoge Beispiele findet man auch bei als professioneller Immobilienhändler eingestuften Personen.

Frage 3)

… wie sieht es dabei mit Aktienanlagen aus, die dieser schon vor seiner Tradingtätigkeit erworben hat und nun veräussern möchte – so hat er z.B. einige Jahre Vorsorge in Aktien aufgebaut, die er bisher nicht versteuern musste ausser den Dividenden, also auch im Falle von Veräusserungen in Positionswechseln mit Gewinn steuerfrei.

Diesen Aktienstock trägt er danach mit in seine spätere Tradingtätigkeit als gewerbsmässiges Haupteinkommen – und er muss mit diesem Schlag auf einmal alle seine Veräusserungen versteuern?

Angenommen, er entwickelt die Aktienkapitalanlage wie sei Nachbar, der Postbeamte, auch bis ins hohe Alter, bleibt aber ebenso bis in diese Lebenszeit Trader. Dann muss sein Nachbar seine Vorsorge bei Veräusserung nicht versteuern, er aber schon, weil ja im Finanzgeschäft tätig ist/war?
Da bin ich überfragt, gehe aber davon aus, dass die allfälligen Gewinne aus Verkäufen versteuert werden und AHV darauf bezahlt werden müssen. Andererseits kannst Du die Verluste ebenfalls geltend machen...

Frage 4)

… noch interessanter wird es ja, wenn jemand zwischenzeitlich hauptberuflicher Trader war.

Also:

Altersvorsorge in Aktien aufgebaut, dann Trader geworden, einige Jahre davon gelebt. Während dieser Zeit müssen Gewinne in Aktien versteuert werden (?) Danach kehr er wieder in anderen Beruf zurück. Dann wiederum werden alle alten Aktienpositionen nicht mehr versteuert, wenn er sie veräussert?
Einmal gewerbsmässiger Wertschriftenhändler, immer gewerbsmässiger Wertschriftenhändler.
 
Wir hatten diese Diskussion schon mal vor Jahren im CF.So rein aus dem Gedächtnis: Wenn Du mehr als 100 Trades pro Jahr machst und dabei mehr als Fr. 100'000 umsetzt, giltst Du als professioneller Trader und musst entsprechend auf allfälligen Gewinnen Einkommenssteuern zahlen.Von Kanton zu Kanton unterschiedlich und auch je nach Lust und Laune des Steuerbeamten ist die Anzahl Trades bzw. der Umsatz pro Jahr.Vielleicht sind es 50 Trades und Fr. 200k oder 200 Trades und 100k oder irgend etwas dazwischen?Das wäre auf alle Fälle abzuklären.

 
„Indizienliste“ der Rechtsprechung zum Gewerbsmässigen Wertschriften- und Liegenschaftenhandel(siehe auch KS EStV Nr. 8)- Anzahl der Transaktionen- Umfang der Transaktionen- Wiederinvestition der Erlöse / Wiederanlage ingleichartige Vermögensgegenstände- Einsatz spezieller Fachkenntnisse- Einsatz von Fremdkapital / Geringe verfügbare- Eigenmittel- Systematische und planmässige Art und Weisedes Vorgehens- Bemühungen, die Entwicklung des Markteszur Gewinnerzielung auszunutzen- Veräusserungen nach kurzer Besitzdauer- Enger Zusammenhang mit der beruflichen- Tätigkeit des Steuerpflichtigen- Inkaufnahme besonderer Risiken- Offenkundige Margenerzielungsabsicht(…)Achtung:Die Kriterien müssen nichtkumulativ erfüllt sein,es reicht gegebenenfalls aus,wenn nur einzelne Kriterien erfülltwerden und die Würdigung derGesamtumstände im Einzelfallüberwiegend für eine selbständigeErwerbstätigkeit spricht
 
@Thanks für Eure Antwoten! :spitze: Da klärt sich doch schon einiges für mich und ich bekomme sehr nützliche Hinweise.Gehe mal der Reihe nach und frage an einigen Stellen nach :)

Noch eine Ergänzung bezüglich USA Aktien. Da lasse ich die Finger von Einzeltiteln, da die amerikanische Steuerbehörden bei einem Ableben ziemlich aggressiv vorgehen. Habe ich vor Jahren selbst erlebt. Also verlangen die eine Erb-Versteuerung in Amerika nach amerikanischem Recht. In meinem Fall damals des gesamten Erbes. Dies war zwar völlig absurd und ohne jeden Hintergrund. Doch hatte es einen Jahrelangen Rechtsstreit zur Folge. Teuer und mühsam. Ich rate allen. Finger weg von USA Aktien. Wenn schon einen Fond. Doch auch da gilt Vorsicht, wie kürzlich in der FuW zu lesen war. Auch da kann es passieren, dass die USA Steuern verlangen. Mir kanns ja egal sein was nach meinem Ableben geschieht. Doch will ich meinen Erben nicht die Mühen verursachen, die ich mit den Amis erlebte.
Ohhh - Ja, da sagst Du mir etwas, das mir auch noch gar nicht bewusst war.Ich habe aber auch eher schon geplant, sehr diversifiziert Dividenden-Langfristanlage aufzubauen .... sprich:- ein Depot in $ mit amerikanischen Titeln - hier ist tatsächlich ganz witzig, dass einige quartalsweise oder monatlich ausbezahlen. Kein zwingendes Plus, aber macht natürlich Laune, wenn da über die Zeit ein regelmässiges Mini-Income generiert wird.- ein Depot in € mit europäischen Titeln- ein Depot in CHF mit Schweizer Titeln(alles auch bei unterschiedlichen Häusern, damit hier auch gegen Risiken von Pleiten abgesichert bzw. diversifiziert wird)- ... später kann bei Laune natürlich ebenso noch mal was Asiatisches dazustossen. mal schauen. Das Risiko für potentielle Erben wäre also auch nicht einseitig verteilt :)
 
Wenn ich den Rest der Posts jetzt tendenziell richtig deute, dann sollte jeder Private, der in der Schweiz daran denkt, sich intensiverem Börsenengagement zu widmen, zunächst einmal ohne grosse Bedenken seinen Versuchungen in Versuchen freien Lauf lassen bis er an definitive, kumulative und regelmässige Grenzen stösst in seinen Einkünften.

Das beruhigt ja zunächst einmal.

In sehr klarem Vorteil ist ja hier, wer sich schwerpunktmässig auf dem Gebiet der Investitionen übt. … Und dabei als Privater nur selten, dafür aber in grösserem Umfang eine Position eingeht oder wieder auflöst á la Buffet & Co.

Zumindest bevor sein durchschnittliches Einkommen über die Jahre durch solche Tätigkeiten nicht sein sonstiges Gehalt übersteigt, er auch eigentlich gelernt berufsfremd ist, bekommt er dann kaum Probleme und kann sogar alles von A bis Z komplett an Aktion und Umfang angeben, ohne Steuer entrichten zu müssen.

Jemand, der sehr fleissig und regelmässig spart und dazu dann noch die Segnung durch ausreichend Ehrgeiz, Arbeit, Talent und Glück miteinfliessen lässt, kann so über viele Jahre(-zehnte) durch die richtigen Investitionen gar ein Millionenvermögen aufbauen, ohne jemals Steuern ausserhalb der Dividendenleistungen gezahlt zu haben, oder?

(auch, wenn den Allerwenigsten so viel Erfolg beschert sein wird, das ist klar)

Erst wenn Tätigkeiten in grösserem Umsatz durch häufigere Transaktionen, viel kürzere Haltefristen, Margin- und sonstige Hebelgeschäfte in Richtung regelmässig viel intensiverer (Abwicklungs-)Beschäftigung und bei Erfolg auch regelmässigem deutlichen Einkommen bis Haupterwerb gehen, die nicht mehr nach Eintagsfliegen aussehen – sprich: wenn es recht sicher zum ‚Hauptberuf‘ avanciert ist -, macht es Sinn, sich hier bei der Steuer zu melden und dann den (dann allerdings auch alles andere für den Rest Leben und Börsenaktiv-Sein entscheidenden) Schritt zu gehen und sich als Gewerbsmässiger mit allem Drum&Dran einstufen zu lassen.

So halbwegs sinngemäss erfasst? :)

 
Naja...

'Irgendwann' kommt man dann natürlich immer in den entscheidenden Bereich hinein.

Aber bis dahin erscheint mir manche Wegstrecke wie eine einzige Grauzone.

Sooo abwegig ist das mit der Million nicht.

Klar, auch wenn hier einiges gefährliche Reichrechnerei ist, so sei dennoch mal folgendes Beispiel angeführt:

- Lediger Allein-Verdiener, der seine gesamte Altersvorsorge und Ersparnisse selbst in die Hand nimmt, sprich...

* Eigenheim will er nicht - macht halt 'immobil'

* Mehr als zweite Säule will er auch nicht und sonstige gebundene Möglichkeiten wie Lebensversicherungen, Fondssparen etc. kommen auch alle nicht in Frage, weil er sein eigener Herr bei der Verwaltung bleiben will und auch im Zweifelsfall lieber Firmenanteile (eigene Aktien) besitzen möchte als fragwürdiges Papier, das nichts mehr halten kann, wenn alles zusammenbricht

* einzige Anlageform ist monatliches Sparen auf privates Aktiendepot in langfristiger Ausrichtung

- Er verdient momentan normales Durchschnittsgehalt von 85 k, aber er raucht nicht, trinkt nicht, hat auch sonst keine besonders teuren Laster oder Luxushobbies und zur Miete wohnt er 500 all inkl., ist allgemein einfach sparsam und weiss, dass die Anfangsjahre in der Sparleistng ihm später am meisten Früchte bescheren werden.

- So kommt er letztlich auf eine monatliche Ansparrate von 3.333 CHF - also 40 k im Jahr

- Durch sein Management der Aktien erreicht er tatsächlich eine recht stetige Performance von 6,5 % p.a. ... für einen kleinen Retailer über lange Zeiten schon eine Herausforderung, aber machbar.

--> Somit hat er schon nach 15 Jahren 1 Million CHF zusammen - 600 k an Sparleistung und 400 k an Performance.

Bis zum 12. Jahr läuft er dabei in gar nichts Gefahr.

Verzinsung (Einkünfte durch Aktien) 42 k, also die Hälfte seines Gehaltes.

Rechnen wir realistisch die Faktoren inflationsangepasste Gehaltssteigerung einerseits sowie eine Gehaltserhöhung durch übernommene Zusatzfunktionen - z.B. einfache Führungsaufgaben - hinzu, kann es gut sein, dass sein Gehalt nach 15 Jahren auch 120k ausmacht.

Damit würde er dann auch im letzten Jahr bei einer Verzinsung/Aktienkapitaleinkünfte von 60 k noch immer keiner Gefahr unterlaufen, seinen Privat-status zu verlieren.

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Somit hätte er nach 15 Jahren also seine 1 Million zusammen und hätte noch nicht einmal seine Gewinne durch Aktiengeschäfte versteuern müssen.

(Und könnte tatsächlich jetzt auch bei gleichbleibendem Erfolg mit seinen Sparleistungen aufhören und die Million jetzt mit 6,5% Zuwachs jährlich weiterfahren, würde also jährlich ~60 k einnehmen, ohne diese versteuern zu müssen.)

Ist das soweit korrekt ??! ... Wennn nein, wo sind die Fehler? :)

 
Somit hätte er nach 15 Jahren also seine 1 Million zusammen und hätte noch nicht einmal seine Gewinne durch Aktiengeschäfte versteuern müssen.

(Und könnte tatsächlich jetzt auch bei gleichbleibendem Erfolg mit seinen Sparleistungen aufhören und die Million jetzt mit 6,5% Zuwachs jährlich weiterfahren, würde also jährlich ~60 k einnehmen, ohne diese versteuern zu müssen.)

Ist das soweit korrekt ??! ... Wennn nein, wo sind die Fehler? :)
Ja wenn du die besten 15 Jahre deines Lebens mit sparen und der dauernden Sorge, ev. Steuern bezahlen zu müssen, verbringen willst!Chacun à son goût.
j_sad.gif


 
Nochmal ich mit blöden Fragen :) ...Gibt es irgendwelche Dinge zu beachten, wenn man Dividendenstrategien fahren möchte?Ich habe mal in anderen Foren gelesen, dass viele Schweizer keine Dividendentitel handeln oder halt gar vor Ausschüttung verkaufen und danach wieder erwerben.Klar, die ausgezahlte Dividende ist ein zu versteuerndes Einkommen.So lange die Dividenden aber im Rahmen bleiben im Verhältnis zum sonstigen Einkommen, also hier nicht irgenwann 50% ausmachen (müsste man ja eh sehr lange für Aktien gehortet haben), ist es aber doch ziemlich wurscht und keine Gefahr, in die Versteuerung als Profi zu kommen oder?Gibt es andere Vorteile, wenn man kein Einkommen durch Dividenden erzielt?

 
Ist ja immer wieder ein Thema mit der Besteuerung von Einkünften am Kapitalmarkt. Wie ihr oben schon besprochen habt kommt es darauf an ob das Steuersubjekt als professioneller Händler eingestuft wird oder nicht.Bis anhin wurde diese Abgrenzung sehr unterschiedlich gehandhabt von Kanton zu Kanton. Im Juli 2012 hat die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ein Kreisschreiben rausgelassen mit dem Ziel dass dies in der ganzen Schweiz einheitlich gehandhabt wird.http://www.estv.admin.ch/bundessteuer/d ... dvoaCUZ,s-Ist zwar nur ein Kreisschreiben und kein Gesetz/Verordnung aber darauf werden sich sicher einige abstützen.

 
Die Beurteilung, ob jemand als gewerbsmässiger Wertschiftenhändler eingestuft wird, ist im:

Kreisschreiben Nr. 36; Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel

der Eidg. Steuerverwaltung ESTV

geregelt.

Es kann hier (siehe erstes aufgeführtes Kreisschreiben) ausgedruckt oder runtergeladen werden:

http://www.estv.admin.ch/bundessteuer/d ... ml?lang=de

Die Praxis zeigt, dass man eher zurückhaltend ist, jemanden als "selbständigen, gewerbsmässigen Wertschirftenhändler einzustufen. Es könnten dann ja nicht nur die Gewinne besteuert werden sondern

es müssten auch Jahre mit Verlust abzeptiert werden. Diese Verlust könnten dann zum Beispiel mit allfälligem übrigen Einkommen verrechnet werden. Persönlich kenne ich auf jeden Fall keinen einzigen

Steuerpflichtigen der diesbezüglich schon belästigt worden wäre. Es müssen schon starke Indizien vorhanden sein, welche auch dauernd bestehen, bis das Steueramt von Gewerbsmässigkeit ausgeht.

Aufgrund der Aktivitäten von einigen Usern hier im Forum, könnte es hier aber schon "ernsthafte" Anwärter auf eine solche Einstufung haben.

Karat

 
Merci für die Info @Karat1! :spitze: Das komplementiert es doch praxisnah recht gut und ist so hilfreich!

 
Hallo Zusammen,ich bin extrem Glücklich diese Forum zu finden.Ich habe so lange ein Forum/Ort gesucht wo ich meinen Frage stellen kann als Schweizer diebald (schon lange profitabel) voll in den Daytrading Geschäft einspringen will.Wie viele hier kämpfe ich mit was ich machen sollte... Bis jetzt bin ich als Software Engineer angestellt und habe ohne Probleme alle meine Kapitalgewinne "steuerfrei" gehabt. Aber dieses Jahr habe ich endlich meine Stelle gekündigt und will mich nuran meine "Nebenjob" als Trader voll konzentrieren.Die Frage ist... tja was wird dann passieren wenn ich die Steuern für 2013 erkläre... ?Ich vermute 2012 (10 von 12 Monaten immer noch angestellt) wird immer noch normal gehen (einkommen gesteuert via Lohnausweis etc)Ich habe mich auch gefragt wenn man Trading als Hauptberuf macht... lohnt sich immer diese Tätigkeit als Privatperson machen lasen?Warum nicht z.B ein gmbh gründen und von dort einfach Traden? Ist das Steuer gesehen teurer?Ich weiss das vielleicht zu viele dumme Fragen auf einmal sind aber man kann nicht weiser werden ohne solche fragen zu stellen :greespan: :danke: Ich bedanke mich ganz herzlich in vorausGüsti

 
Hallo Zusammen,

GM: Ich bin extrem Glücklich diese Forum zu finden.

KA: [COLOR= #008040]Ja, wir sind auch sehr glücklich Dich hier zu haben um von Deinem Wissen und Erfahrungen zu profitieren.[/COLOR]

GM: Ich habe so lange ein Forum/Ort gesucht wo ich meine Frage stellen kann als Schweizer der bald (schon lange profitabel) voll in den Daytrading

Geschäft einspringen will.

KA: [COLOR= #008040]Hier wirst Du sicher einige Trader - Füchse kennenlernen. Am besten schaust Dich wohl mal im in der Diskussionsblock "Trader Talk" um![/COLOR]

GM: Wie viele hier, kämpfe ich mit was ich machen sollte...

[COLOR= #008040]KA: Ja, diese Kämpfe tragen hier viel auch aus, also wirst Du sicher offene Ohren für Deine Fragen und Probleme finden.[/COLOR]

GM: Bis jetzt bin ich als Software Engineer angestellt und habe ohne Probleme alle meine Kapitalgewinne "steuerfrei" gehabt. Aber dieses Jahr habe ich

endlich meine Stelle gekündigt und will mich nur an meine "Nebenjob" als Trader voll konzentrieren.

[COLOR= #008040]KA: Lese mal das Kreissschreiben der Eidg. Steuerverwaltung Bern an, über die Besteuerung von gewerbsmässigen Wertschriftenhändler an.[/COLOR]

Da ist eigentlich als beschrieben das Du mehr oder weniger brauchst.

GM: Die Frage ist... tja was wird dann passieren wenn ich die Steuern für 2013 erkläre... ?

[COLOR= #008040]KA: Ich gehe davon aus, dass in Deinem Wohnkanton auch die Gegenwartsbesteuerung massgebend ist. D. h. die Steuern zahlst Du aufgrund der Einkommens 2012 und[/COLOR]

die Steuern 2013 bezahlst Du aufgrund des Einkommens 2013.

Für das Steuerjahr 2012 musst Du also für 10 Monate Deinen Lohnausweis (1.1.-31.10.2012) und für 2 Monate Deine Buchhaltung für die Zeit vom 1.11.-31.12.2012.

Allenfalls käme auch als erster Abschluss die Periode 1.10.2012 - 30.09.2013 oder ein überjähriger Abschluss vom 1.10.2012 - 31.12.2013. Vom Abschluss per

31.12.2013 könnte man dann für das Jahr 2012 den Anteil von 2 Monaten deklarieren. Was vorteilhafter ist hängt davon ab ob und mit der selbständigen Tätigkeit

als Trader ab sofort schon mehr verdienst als vorher im Angestelltenverhältnis. Wäre vermutlich nicht von Nachteil, dies mit der zuständigen Steuerverwaltung

vorgängig abzuklären. Als Unkosten kannst Du alle Auslagen geltend machen welche mit dem Daytraiding zu tun haben. Miete Arbeitszimmer, PC-Anschaffung, Abo's von

Fachliteratur, Finanzzeitschriften, Tel., Besuch von Weiterbildungskursen, etc., etc.

GM: Ich vermute 2012 (10 von 12 Monaten immer noch angestellt) wird immer noch normal gehen (einkommen gesteuert via Lohnausweis etc)[COLOR= #008040] [/COLOR]

KA: Siehe oben!

GM: Ich habe mich auch gefragt wenn man Trading als Hauptberuf macht... lohnt sich immer diese Tätigkeit als Privatperson machen lassen? Warum nicht z.B ein Gmbh gründen und von dort einfach Traden?

Ist das aus steuerlicher Sicht teurer?

[COLOR= #008040]KA: Diese Frage im Detail zu beantworten, sprengt wohl den Rahmen hier im Forum etwas. Immer unter der Voraussetzung dass das Traden "rentiert" und grosse Gewinne gemacht werden, hast Du vermutlich mehr Möglichkeiten mit einer GmbH die Steuern etwas optimieren. Klar ist aber auch, dass Du Dir einen angemessenen Lohn auszahlen musst um auch Beiträge an AHV, Pensionskasse, Unfall- Krankenvers. zu zahlen und auch Deinen Privataufwand bezahlen kannst. Ich denke es wäre kein Nachteil, wenn Du Dich vor Ort bei einem Steuerberater/Treuhänder würdest. Vielleicht könntes Du das auch bei der Steuerabteilung der Bank mit welcher Du zusammenarbeitest.[/COLOR]

GM: Ich weiss das vielleicht zu viele dumme Fragen auf einmal sind, aber man kann nicht weiser werden ohne solche Fragen zu stellen

[COLOR= #008040]KA: Nur Fragen die nicht gestellt werden, sind dumme Fragen.[/COLOR]

GM: Ich bedanke mich ganz herzlich in voraus!

[COLOR= #008040]KA: Gern geschehen und viel Glück beim traden![/COLOR]

Karat

Güstigsmaster

 
Noch einmal ich Depperl...Wie sieht es eigentlich mit Edelmetallbesitz und dem Fiskus aus?Ich habe noch keinen schweizer Steuerberater etc. zu Rate gezogen - im nächsten Jahr müsste ich das wohl eh, aber vielleicht gibt es ja dazu von Euch auch schon einen Tip.Wenn die gesamte Fragenpalette aus der elektronischer Steuererklärung haaaargenauest beantworten wollte, müsste ich ja tatsächlich auch JEDEN Edelmetallbesitz angeben oder?Wie verhält es sich dann zum Beispiel mit der anvisierten Anonymität des Besitzes, wie auch hier angetönt?viewtopic.php?f=12&t=735&start=780#p35063... was ist da möglich, anonym zu halten - gibt es bestimmte Grauzonen - lohnen gewisse Angaben erst ab xx-zig- oder hundert-tausend Werten - ... ?