Init. Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes

Wie wirst du am 28. September 2014 abstimmen?

  • Ich werde JA stimmen

    Stimmen: 2 22,2%
  • Ich werde NEIN stimmen

    Stimmen: 7 77,8%
  • Ich werde mich der Stimme enthalten

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    9

Meerkat

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26. Dez. 2011
7.278
395
0
Kalahari
Am 27. September kommt folgende Verfassungsinitiative zur Abstimmung

I. Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 130 Abs. 1bis (neu)

1bis Gastgewerbliche Leistungen unterliegen dem gleichen Steuersatz wie die Lieferung von Nahrungsmitteln. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke, Tabak und andere Raucherwaren, die im Rahmen von gastgewerblichen

Leistungen abgegeben werden.

II. Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Art. 197 Ziff. 8 (neu)

8. Übergangsbestimmung zu Art. 130 Abs. 1bis (Mehrwertsteuersatz für gastgewerbliche Leistungen)

Bis zum Inkrafttreten der geänderten Mehrwertsteuergesetzgebung aufgrund von Artikel 130 Absatz 1bis erlässt der Bundesrat die nötigen Ausführungsvorschriften auf dem Verordnungsweg.
Erläuterungen des Initiativkomitees auf deren Website Stellungnahme des Bundesrates

Bern, 14.09.2012 - Essen und Trinken im Restaurant soll mehrwertsteuerlich nicht gleich behandelt werden wie der Kauf von Lebensmitteln. Der Bundesrat empfiehlt deshalb die Initiative von Gastrosuisse zur Ablehnung. Der reduzierte Steuersatz soll wie bisher nur für den Verkauf von Nahrungsmitteln als Güter des täglichen Bedarfs gelten. Der Besuch im Restaurant soll zum Normalsatz steuerbar bleiben. Von einer Steuersenkung für das Gastgewerbe würden in erster Linie Personen in guten wirtschaftlichen Verhältnissen profitieren. Beim Bund hätte dies Mindereinnahmen zur Folge, die für den Bundeshaushalt kaum zu verkraften wären. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Volksinitiative von Gastrosuisse ohne Gegenvorschlag ab, wie er in der heute verabschiedeten Botschaft an das Parlament schreibt.
QuelleDie Bundesversammlung lehnt die Initiative der GastroSuisse ab.

Achtung: Bei dieser Umfrage kann man seine Meinung jederzeit wieder ändern!

 
Ich habe min "Nein" gestimmt, denn wenn die Initiative angenommen würde, würde das die MWST-Abrechnung von Restaurant-besuchen in ähnlicher Weise verkomplizieren, wie es jetzt bereits bei den Hotels der Fall ist.

Beispiel: Ich konsumiere im Restaurant für Netto Fr. 100.-. Dazu kommen 8% MWST. Also zahle ich Fr. 108.- Soweit alles in Butter.

Neu: Ich konsumiere Essen für Fr. 70.- und Alkohol für Fr. 30.-

Somit würden auf dem Essen 3.8% MWST fällig, auf dem Alkohol 8%

Also inkl. Märchensteuer: Essen 72.66; Alkohol 32.40 ==> Total 105.06

Ersparnis also knapp 3 Franken.

Somit gehen dem Staat Fr. 3.- durch die Lappen.

Aber das ist nicht mein Problem: Selbst wenn ich meine Arbeitszeit mit nur Fr. 60.- pro Stunde veranschlage darf ich für die Erzeugung dieser Buchung höchstens einen Mehraufwand von 3 Minuten haben, um die Rechnung MWST-mässig sauber zu erfassen. Das wird schwierig und dürfte bei so manchem Fibu-Software-Benützer für teure Spezialanpassungen sorgen. Da spart also unter dem Strich niemand etwas. Ausser - na ja - der Privat-Konsument, der seine Restaurant-Rechnungen nicht absetzen kann. Aber ob diese Ersparnis das "Kraut fett macht"?

Ich erinnere mich hierbei gerne an ein gemeinsames Abendessen mit einem MWST-Profi, der mir vor einigen Jahren folgendes zur MWST gezeigt hat:

"Die eigentlichen MWST-Bestimmungen sind so dick. (Und dabei zeigte er mit Daumen und Zeigefinger eine Distanz von etwa 3 Millimetern.)

Die Ausnahmebestimmungen sind soooooo dick (dabei reichten seine Arme nicht mehr aus, denn die Ausnahmebestimmungen nehmen etwa 2.3 Meter in seinem Büro ein.)"

 
Zur Zeit gibt es gemäss politnetz.ch folgende Parteiparolem:

JA:  EDU

NEIN: SP, FDP, EVP, Piraten

Website der Befürworter

Zwei Stimmen auf politnetz

Ja: «Warum bezahlt man beim Imbiss mehr Steuern, wenn man das Essen dort verspeist anstatt mitnimmt? Immerhin entsorgt der Wirt den Abfall.» (Patrick Vogt, GL-Mitglied SVP)
Nein: «Die MWSt. wird auch so nicht gerechter. Hier wird nur das Gastgewerbe bevorteilt ohne eine wirkliche Veränderung zu erzeugen zu wollen.» (Florian Lüthi, GLP Vorstandsmitglied)
 
Hier noch ein amüsanter Artikel zum Thema

Steuern in Absurdistan

Daraus ein paar "Müsterchen"

Aus der Sicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung gibt es mehr als eine Möglichkeit, einen Müesli-Riegel zu besteuern. Kauft beispielsweise ein Hotelgast den Riegel im hoteleigenen Kiosk, gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Leistungen des Grundbedarfs von 2,5 Prozent. Bezieht er den Riegel hingegen aus der Minibar in seinem Zimmer, muss der Hotelier den Normalsatz für alle übrigen steuerbaren Umsätze in der Höhe von 8 Prozent abrechnen. Wird die Süssware in Riegelform während des Frühstücks erworben, kommt der reduzierte Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,6 Prozent zur Anwendung.
Einnahmen aus Lebensmittel- und Getränkeautomaten in Hotel- und Gastgewerbebetrieben werden zu 8 Prozent besteuert. Steht hingegen ein Automat neben einer Sitzgelegenheit in einem Supermarkt, wird dies als Ausruhgelegenheit betrachtet, und die Abgabe unterliegt dem reduzierten Steuersatz von 2,5 Prozent.
Das Kochen, Kühlen, Erwärmen, Mixen und Rühren gilt als Zubereitung und ist somit eine gastgewerbliche Leistung (8 Prozent), nicht aber das blosse Bewahren der Temperatur konsumbereiter Ess- und Trinkwaren (2,5 Prozent). In der Praxis ist die Abgrenzung oft heikel: Der Pizza vom Pizzaservice gilt als warme Essware, die in einem Wärmebehälter transportiert und beim Kunden abgeliefert wird (2,5 Prozent); wird jedoch das mitgelieferte Getränk unterwegs heruntergekühlt, ist es eine gastgewerbliche Leistung (8 Prozent).
Gastgewerbliche Leistungen an Behinderte eines Behindertenheims, welche nicht dort wohnen, sind steuerbar; wohnen sie jedoch im Heim, sind sie von der Steuer befreit.
 
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Reaktionen: CrashGuru
Man sollte meiner Meinung generell über alle Branchen einen Steuersatz einführen und alle Ausnahmen streichen, das würde alles viel einfacher machen....wird politisch aber nie möglich sein ;)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Problematik (auch) bei dieser Situation sehe ich woanders: Jegliche Steuern und Gebühren (!) die einmal eingeführt wurden, werden NIE wieder reduziert auf vorgängiges Niveau, also auch nicht aufgehoben.

Im vorliegenden Fall ist es wieder typisch, dass vor allem mit allen Mitteln versucht wird, die Einnahmen auf keinen Fall zu gefährden. Im besten Fall sollen sie sogar zuletzt höher ausfallen. Und dabei wird lautstark verkündet "es wird einnahmenneutral" ausgestaltet werden.

Ein interessantes Beispiel erlebt man nun in D. Der Soli soll (endlich) abgeschafft werden. Es war immer die Vorgabe, dass diese Gebühr/Abgabe/Steuer ohne wenn und aber auf 0 zurück gefahren werden wird, soll sie nicht mehr für den "Aufbau Ost" benötigt werden.

Was wird nun in D diskutiert: Wie der Soli in das "normale Steueraufkommen" integriert werden kann.....

Absolute Bürgerverarschung. Aber so ist Politik eben. Nur, die Politiker werden ja von den mündigen Bürgern gewählt. Also, was soll's

 
Man sollte meiner Meinung generell über alle Branchen einen Steuersatz einführen und alle Ausnahmen streichen, das würde alles viel einfacher machen....wird politisch aber nie möglich sein ;)
Könnten wir über diese Variante abstimmen, würde ich diese wählen! Einmal mehr wird uns die Wahl der einfachsten und logischten Lösung vorenthalten!

Begründung: Vereinfachte Bürokratie, beim Staat wie auch bei den Privatfirmen. Sollte man der Meinung sein, dass gewisse Branchen (Gastgewerbe) oder Institutionen (Spitäler, Behindertenheime etc.) unterstützt werden sollten, dann soll man diese direkt und im Klartext subventionieren. Gibt es also z.B. eine politische Mehrheit dafür, dass das "Beizensterben" aufgehalten werden müsse, so müsste man dies explizit beschliessen. Spitäler und Heime sind jetzt schon subventioniert, folglich müssten die Subventionen ohne zusätzliche Bürokratie um ein paar Promille erhöht werden.

Nachteil: Steuerberater, Treuhandbüros verlieren Arbeitsplätze.

@CrashGuru: Das "Einnahmenneutral"-Argument ist natürlich ein Witz. Bei einem generellen Satz für alles könnte man ja einfach den Satz von 6,5 % auf z.B. 6,37483 % oder 6,2945 % erniedrigen! Die Beträge werden heute durchwegs per Computer berechnet. Wo liegt das Problem?

Noch was zu meiner Wahlheimat Südafrika: Der Steuersatz beträgt 14 % und gewisse Sachen sind steuerfrei (u.a. Brot, Milch, Eier, Gemüse, Früchte, Speiseöl, öffentl. Transportmittel). Ich gehe aber davon aus, dass im Detail auch hier die Regelungen Ordner füllen.

 
Einmal hüsch :cry:  und einmal hott :dumm:  , lassen wir das so wie es ist, denn fast jede Veränderung bedeutet Schlussendlich eine Verschlechterung :top:  .

Gruss Donald

 
Unsicherheit bei der Mehrwertsteuer-Initiative

Bei der Mehrwertsteuer-Initiative von GastroSuisse zeichnet sich neu ein Nein ab. Gegen oder eher gegen die Gastro-Initiative würden sich derzeit 46 Prozent der Befragten entscheiden - das sind 12 Prozentpunkte mehr als bei der letzten Umfrage. Das Lager der Befürworter blieb aber mit 41 Prozent stabil, was untypisch ist für die Meinungsbildung während eines Abstimmungskampfes.

Bei der ersten Umfrage vor fünf Wochen durchgeführt hatte, waren die Meinungen zur Gastro-Initiative noch nicht gemacht. Auch bei der zweiten Umfrage knapp drei Wochen vor der Abstimmung waren noch 13 Prozent der Teilnahmewilligen unentschieden


 
71,5 % des Stimmvolkes sagten heute NEIN

Hier ein paar Presseschnipsel aus dem Tagi online

Von den insgesamt 23 Standesstimmen entfiel keine einzige auf die Initiative.
Weder der Wirteverband noch die Wirte machten konkrete Versprechen, dass die Annahme der Initiative zu tieferen Preisen in den Restaurants führen würde. So musste der Konsument fürchten, dass die Gastronomen eine allfällige Reduktion der Mehrwertsteuer in die eigene Tasche stecken würden. Doch nicht nur das. Da Gastrosuisse bewusst darauf verzichtete, im Initiativtext deutsch und deutlich zu verlangen, dass der Steuersatz für Take-aways gerechterweise auf 8 Prozent angehoben wird, überliessen die Wirte es dem Parlament, wie die geforderte Gleichbehandlung erreicht werden soll.