Initiative "Familien stärken!" Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen

Ich werde am 8. März 2015 voraussichtlich wie folgt abstimmen

  • Ja

    Stimmen: 2 40,0%
  • Nein

    Stimmen: 3 60,0%
  • Weiss nicht

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    5

Meerkat

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26. Dez. 2011
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Kalahari
Der Initiativtext lautet

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 116 Abs. 2 zweiter Satz (neu)

2 … Kinder- und Ausbildungszulagen sind steuerfrei.
Das Parlament (National- und Ständerat) empfehlen die Vorlage zur Ablehnung (siehe entsprechender Bundesbeschluss)

Die CVP begründet den Vorstoss wie folgt (Website)

Familien mit Kindern – insbesondere jene mit Kindern in Ausbildung – sind starken finanziellen Belastungen ausgesetzt. Familienzulagen sollen diese Mehrbelastung mindern. Unser aktuelles Steuersystem lässt jedoch 20 Prozent der Familienzulagen in die Staatskasse fliessen. Und damit nicht genug. Die Familienzulagen kommen einer Lohnerhöhung gleich und lassen Familien in eine höhere Steuerprogression rutschen – nur weil sie Kinder haben. Das ist ein Unsinn.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hier scheint schon lange, mehr Unsinn als Sinn in der Steuerpraxis. Auf der einen Seite Unterstützen, auf der anderen Seite abschöpfen. Widersinnig und bestenfalls kostenintensiv.

 
Vor allem, weil hier über irrelevant kleine Beträge gestritten wird: Die Kinderzulage (sofern man überhaupt welche bekommt, selbständig erwerbende kriegen eh keine) liegt bei Fr. 200 pro Monat oder 2400 pro Jahr.

Die durchschnittlichen Steuern liegen bei 26.4%. Wir sprechen hier also über Steuer-Ersparnisse von Fr. 633 pro Jahr.

 
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Reaktionen: CrashGuru
Die Kinderzulage (sofern man überhaupt welche bekommt, selbständig erwerbende kriegen eh keine) liegt bei Fr. 200 pro Monat oder 2400 pro Jahr.
Da ich für meine Kinder noch nie eine Zulage bekommen habe, kenne ich mich damit nicht aus. Aber so wie du das schreibst, tönt das nach einem gesetzlich festgelegten fixen Betrag. Ist das wirklich so? Ich habe gedacht, das sei entweder in GAVs festgelegt oder der Arbeitgeber kann entscheiden, wieviel er geben will.

Gruss

nichtswissenderfritze

 
Bevor ich hier meine Meinung ausschütte, noch ein paar Fakten.

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) legt ein Mindestsatz fest.

Art. 5

1 Die Kinderzulage beträgt mindestens 200 Franken pro Monat.

2 Die Ausbildungszulage beträgt mindestens 250 Franken pro Monat.

3 Der Bundesrat passt die Mindestansätze auf den gleichen Zeitpunkt wie die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Teuerung an, sofern der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Festsetzung der Ansätze um mindestens 5 Punkte gestiegen ist.
Vielleicht noch wichtig für Marcus Fabian

Art. 13 Anspruch auf Familienzulagen

Die als Selbstständigerwerbende in der AHV obligatorisch versicherten Personen haben Anspruch auf Familienzulagen. Die Leistungen richten sich nach der Familienzulagenordnung des Kantons gemäss Artikel 12 Absatz 2. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten betreffend Entstehen und Erlöschen des Anspruchs.1
Die Kantone können höhere Zulagen festlegen. Wers genau wissen will:

Kantonale Regelungen über die Familienzulagen

 
BDP und Grüne schmettern CVP-Familieninitiative ab
 

Die BDP hat an ihrer Delegiertenversammlung in Winterthur heute die Nein-Parole zur CVP-Initiative für steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen gefasst. Der Entscheid fiel deutlich mit 146 zu 13 Stimmen. Die Volksabstimmung findet am 8. März statt.

Die Initiative sei nicht nötig, denn Bund, Kanton und Gemeinden betrieben schon heute eine «sehr soziale Familienförderung und Familienpolitik», die sich bewährt hätten, argumentierte die Bündner Regierungsrätin und BDP-Vizepräsidentin Barbara Janom Steiner.

Auch finanzpolitisch stehe das Begehren quer in der Landschaft. Und würden auch nicht in in erster Linie die einkommensschwachen Haushalte profitieren, sondern vor allem die einkommensstarken. Es würde auch die Steuergerechtigkeit in Frage gestellt.

Die Familien mit Kinder würden schon heute pro Jahr mit 2,2 bis 2,7 Milliarden entlasten. Bei einer Annahme der Initiative drohten laut Janom Steiner Mindereinnahmen von gegen einer Milliarde Franken bei Bund, Kantonen und Gemeinden, die irgendwo kompensiert werden müssten.

Einstimmiges Nein der Grünen

Die Grünen sind gegen die Familieninitiative der CVP. Die 132 Delegierten fassten die Nein-Parole am Samstag in Liestal einstimmig bei einer Enthaltung.

Die Berner Nationalrätin Aline Trede plädierte an der Delegiertenversammlung für eine grüne Familienpolitik, welche die individuellen Freiheiten aller Menschen gewährleistet. Die Initiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» diskriminiere jedoch Familien, die nicht ins Bild der CVP passen. Die CVP-Initiative stärke vor allem reiche, traditionelle Familien, kritisierte Trede. Das Volksbegehren sei deshalb «total schädlich» für eine Gleichstellung unserer Gesellschaft.»
 
Die SP hat ein Problem mit dem Mittelstand

Mittelstand profitiert von CVP-Initiative

Das Beispiel Kinderprämien: Als eine von 14 Ideen schlägt die Stiftung CH2048 vor, die Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern zu befreien. Dies entspricht jener Forderung, welche die CVP am 8. März mit ihrer Familieninitiative an der Urne durchsetzen will. Die SP engagiert sich an vorderster Front dagegen. Warum? Von einer Steuerbefreiung profitierten nicht jene, die es am dringendsten nötig hätten, argumentiert die Partei. Damit meint sie jene, die derart wenig verdienen, dass sie kaum Steuern bezahlen. Profitieren würden aber Einkommen pro Elternteil von je 40'000 bis 75'000 Franken. Sie würden um gemeinsam 450 bis 1100 Franken und damit um bis zu 26 Prozent bei den Steuern entlastet (Zahlen für den Kanton Zürich). Dem darbenden Mittelstand hilft die CVP-Initiative also sehr wohl.
 
Die SP hat ein Problem mit dem Mittelstand

Mittelstand profitiert von CVP-Initiative

Das Beispiel Kinderprämien: Als eine von 14 Ideen schlägt die Stiftung CH2048 vor, die Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern zu befreien. Dies entspricht jener Forderung, welche die CVP am 8. März mit ihrer Familieninitiative an der Urne durchsetzen will. Die SP engagiert sich an vorderster Front dagegen. Warum? Von einer Steuerbefreiung profitierten nicht jene, die es am dringendsten nötig hätten, argumentiert die Partei. Damit meint sie jene, die derart wenig verdienen, dass sie kaum Steuern bezahlen. Profitieren würden aber Einkommen pro Elternteil von je 40'000 bis 75'000 Franken. Sie würden um gemeinsam 450 bis 1100 Franken und damit um bis zu 26 Prozent bei den Steuern entlastet (Zahlen für den Kanton Zürich). Dem darbenden Mittelstand hilft die CVP-Initiative also sehr wohl.
Das ist etwas, welches ich auch nicht goutiere. Immer diese Erbsenzählerei, egal welche Klientel es ist. Anstatt einmal zu akzeptieren, dass es bei jeder Verbesserung einige gibt, welche nicht profitieren. Wichtig ist, dass es nicht direkt die untersten belastet, was ja hier nicht der Fall wäre.

 
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