Mini Futures steuerbar

hunter

New member
10. Feb. 2013
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Hallo ZusammenZuerst einmal super Forum, ihr könnt mir bestimmt auch weiterhelfen :eek:k: Grundsätzlich habe ich gelesen DBG16 Abs.3 "Die Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen sind steuerfrei" das wäre ja super :D Jedoch mit dem Kreisschreiben 36 die VorprüfungDie Steuerbehörden gehen in jedem Fall von einer privaten Vermögensverwaltung bzw. von steuerfreien privaten Kapitalgewinnen aus, wenn die nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind.1. Die Haltedauer der veräusserten Wertschriften beträgt mindestens 6 Monate.2. Das Transaktionsvolumen (entspricht der Summe aller Kaufpreise und Verkaufserlöse) pro Kalenderjahr beträgt gesamthaft nicht mehr als das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode.3. Das Erzielen von Kapitalgewinnen aus Wertschriftengeschäften bildet keine Notwendigkeit, um fehlende oder wegfallende Einkünfte zur Lebenshaltung zu ersetzen. Das ist regelmässig dann der Fall, wenn die realisierten Kapitalgewinne weniger als 50% des Reineinkommens in der Steuerperiode betragen.4. Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert oder die steuerbaren Vermögenserträge aus den Wertschriften (wie z.B. Zinsen, Dividenden, usw.) sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen.5. Der Kauf und Verkauf von Derivaten (insbesondere Optionen) beschränkt sich auf die Absicherung von eigenen Wertschriftenpositionen.Bei mir würde zur Zeit sicher Punkt 3 und 4 zum tragen kommen d.h. "steuerfreien privaten Kapitalgewinn" :D doch sollte ich gefallen kriegen und wirklich Gewinne erwirtschaften die die 50% des Reineinkommens übertreffen würde es kippen und dänn käme unter anderen diesen Teil zum tragen:Einsatz von DerivatenEin Handel mit Derivaten kann der Absicherung namentlich des Aktienvermögens dienen. Übersteigt der Einsatz von Derivaten aber die Absicherung von Risiken und wird im Verhältnis zum Gesamtvermögen ein grosses Volumen umgesetzt, so ist der Handel mit Derivaten als spekulativ zu qualifizieren, was auf gewerbsmässiges Vorgehen hindeutet.Somit müssten dann die Gewinne als Einkommen vesteuert werden :kopfwand: Ist das richtig so?Grusshunter

 
Bei mir würde zur Zeit sicher Punkt 3 und 4 zum tragen kommen d.h. "steuerfreien privaten Kapitalgewinn" :D
Die von dir aus dem Kreisschreiben zitierten Punkte zur Vorprüfung müssen [COLOR= #FF0000]kumulativ[/COLOR] erfüllt sein, um behaupten zu können, dass der Kapitalgewinn steuerfrei ist. Das heisst es müssen alle Punkte erfüllt sein.

Einsatz von Derivaten

Ein Handel mit Derivaten kann der Absicherung namentlich des Aktienvermögens dienen. Übersteigt der Einsatz von Derivaten aber die Absicherung von Risiken und wird im Verhältnis zum Gesamtvermögen ein grosses Volumen umgesetzt, so ist der Handel mit Derivaten als spekulativ zu qualifizieren, was auf gewerbsmässiges Vorgehen hindeutet.

Somit müssten dann die Gewinne als Einkommen vesteuert werden

Ist das richtig so?
Korrekt. Wobei ich mal behaupten würde, dass nicht jeder der ab und zu mal Bisschen mit Optionsscheinen zockt diese Gewinne in der Steuererklärung angibt.
Und sonst allenfalls hier gucken: Fragen zur Besteuerung von Einkünften am Kapitalmarkt