Steuererklärung: Vermögensverwaltungskosten

mb53

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28. Dez. 2011
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Meine Steuererklärung 2012 wurde erst jetzt (also 12 Monaten nach Eingabe) korrigiert und in diversen Punkten korrigiert.

Ich musste Einsprache erheben.

LEIDER habe ich folgende Korrektur des Kantonalen Steueramtes akzeptiert:

Die Vermögensverwaltungskosten (3 pro Mill im Kanton Zürich als Pauschale) wurden mir herabgesetzt

und bewilligt nur für meine Aktien, nicht für mein gesamtes Vermögen.

Heute hat mir ein Kollege (Treuhänder) gesagt, dass das nicht korrekt sei vom Kantonalen Steueramt.

Die 3 pro Mill seinen für das ganze Vermögen abzugsberechtigt, nicht nur für den Aktienbestand.

Bevor ich nun an die Kassensturz-Juristen mit dieser Frage gelange (habe ein entsprechendes Abo und

deshalb Gratis-Beratung) möchte ich Euch fragen,

ob ich da einfach nur schickaniert werde vom Steueramt oder ob das stimmt:

Vermögensverwaltungskosten sind nur abzugsberechtigt auf Aktien, die am 31. Dezember gehalten wurden.

 
Die Vermögensverwaltungskosten (3 pro Mill im Kanton Zürich als Pauschale) wurden mir herabgesetzt

und bewilligt nur für meine Aktien, nicht für mein gesamtes Vermögen.

Heute hat mir ein Kollege (Treuhänder) gesagt, dass das nicht korrekt sei vom Kantonalen Steueramt.

Die 3 pro Mill seinen für das ganze Vermögen abzugsberechtigt, nicht nur für den Aktienbestand.
Auf welche Grundlage hat sich dein Treuhänder bezogen?
Weisung des kantonalen Steueramtes über die Abzugsfähigkeit der Kosten für die Verwaltung von Wertschriften des Privatvermögens (ZStB 18/701)

http://www.steueramt.zh.ch/internet/fin ... 18-701.pdf

Da steht und Punkt D I. Abzugsformen ganz klar:

19l1cemwp32.png


 
Die Juristin von K-Geld meinte auch, dass nur 3 pro Mill von der Summe der Wertschriften pauschal abzugsberechtigt sind,empfahl mir aber noch, mich bei einem Steuerrechtsspezialisten zu erkundigen.Bei meinen früheren Steuererklärungen hat das Steueramt es zudem gelten gelassen: 3 pro Mill Abzug für dasGesamtvermögen, nicht nur für den Aktienanteil.

 
mb53: Wenn Du Pech hast landest Du auf 0. Rein laut Gesetzes- Text könnte man auch auf 0 argumentieren da du mit Garantie keinen Vermögensverwaltungs- Vertrag hast. Somit wird das Vermögen nicht durch Dritte betreut.Gruss