Meine Steuererklärung 2012 wurde erst jetzt (also 12 Monaten nach Eingabe) korrigiert und in diversen Punkten korrigiert.
Ich musste Einsprache erheben.
LEIDER habe ich folgende Korrektur des Kantonalen Steueramtes akzeptiert:
Die Vermögensverwaltungskosten (3 pro Mill im Kanton Zürich als Pauschale) wurden mir herabgesetzt
und bewilligt nur für meine Aktien, nicht für mein gesamtes Vermögen.
Heute hat mir ein Kollege (Treuhänder) gesagt, dass das nicht korrekt sei vom Kantonalen Steueramt.
Die 3 pro Mill seinen für das ganze Vermögen abzugsberechtigt, nicht nur für den Aktienbestand.
Bevor ich nun an die Kassensturz-Juristen mit dieser Frage gelange (habe ein entsprechendes Abo und
deshalb Gratis-Beratung) möchte ich Euch fragen,
ob ich da einfach nur schickaniert werde vom Steueramt oder ob das stimmt:
Vermögensverwaltungskosten sind nur abzugsberechtigt auf Aktien, die am 31. Dezember gehalten wurden.
Ich musste Einsprache erheben.
LEIDER habe ich folgende Korrektur des Kantonalen Steueramtes akzeptiert:
Die Vermögensverwaltungskosten (3 pro Mill im Kanton Zürich als Pauschale) wurden mir herabgesetzt
und bewilligt nur für meine Aktien, nicht für mein gesamtes Vermögen.
Heute hat mir ein Kollege (Treuhänder) gesagt, dass das nicht korrekt sei vom Kantonalen Steueramt.
Die 3 pro Mill seinen für das ganze Vermögen abzugsberechtigt, nicht nur für den Aktienbestand.
Bevor ich nun an die Kassensturz-Juristen mit dieser Frage gelange (habe ein entsprechendes Abo und
deshalb Gratis-Beratung) möchte ich Euch fragen,
ob ich da einfach nur schickaniert werde vom Steueramt oder ob das stimmt:
Vermögensverwaltungskosten sind nur abzugsberechtigt auf Aktien, die am 31. Dezember gehalten wurden.