Steuern 2014 > gewerbsmässiger Wertschriftenhändler

Mavericks

New member
24. Juli 2014
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[SIZE=medium]Bin neu in diesem Forum, zuerst einmal Hallo allerseits! War bis jetzt nur ein stiller Mitleser, werde aber ab jetzt auch meinen Teil dazu beitragen das Forum noch besser zu machen ;-) [/SIZE]

[SIZE=medium]Zu meiner Frage: [/SIZE]

[SIZE=medium]Dieses Jahr resp für die Steuererklärung nächstes Jahr dürften ja einige von diesem Forum davon betroffen sein… Nicht auch dank Euren super Tipps! Mit Nebenwerten wie Santhera, Addex, Cosmo, Myriad, Orascom konnte man dieses Jahr bis jetzt ausgezeichnet performen...[/SIZE]

[SIZE=medium]Das Thema wurde zwar schon einige Male ansatzweise im Forum durchgekaut aber ich denke dieses Jahr wird es wohl dutzende von diesem Forum betreffen darum habe ich mir erlaubt eine Frage dazu zu stellen. Betreffend dem Rundschreiben der Steuerverwaltung wären die 3 folgenden Punkte bei mir (und vielen anderen) alle erfüllt, also müssten dieses Jahr in der Schweiz ja hunderte bis tausende (all die stillen Mitleser auf diesem Forum, auf dem Swissquote Forum und auf dem Cash forum) als professionelle Wertschriftenhändler bezeichnet werden, je nachdem noch nach Lust und Laune vom Steuerberater... denn:[/SIZE]

[SIZE=medium]Haltedauer von mind. 6 Monaten > nicht erfüllt höchstens einige Wochen eher nur einige Tage (abgesehen von Cosmo)[/SIZE]

[SIZE=medium]Jährliches Transaktionsvolumen von höchstens das Fünffache des Anfangsbestandes > sind wohl auch viele darüber[/SIZE]

[SIZE=medium]Kapitalgewinne machen weniger als 50% des jährlichen Reineinkommens aus > bin ich auch darüber, Kapitalgewinn ist dieses Jahr bis jetzt gleich hoch wie mein reguläres Einkommen[/SIZE]

Ich handle nur mit Aktien also keine Optionen, setze kein Fremdkapital ein und bis jetzt waren es 40 Transaktionen. Sprich da würde ich nicht darunter fallen.

[SIZE=medium]Wie denkt die Forumgemeinde darüber? Einerseits müsste man ja das ganze als Einkommen versteuern plus noch 9% AHV, IV, EO…. Und bis ich die definitive Steuerrechnung 2014 habe wird es in meiner Steuergemeinde 2016… Aber bei 150K Gewinn wären es doch auch 10% AHV plus etwa 40'000 Steuern, also 50'000 Franken für den Staat. Schmerzt schon auch, v.a. wenn man denkt dass es nicht jedes Jahr so einfach läuft wie dieses. Schwarz auf die Seite schaffen wäre kein Problem, dann würde ich einfach für die nächsten 20 Jahre jeweils Sachen wie Ferien, neue Möbel, Sportgeräte über dieses Konto laufen lassen und niemand würde das merken… aber da das Bankgeheimnis in der Schweiz früher oder später auch fallen wird ist diese Variante auch heikel. Und ja, ist moralisch sicher nicht fair und per se dasselbe wie bei Uli Hoeness (ausser dass die meisten von uns nicht Millionäre sind), aber bei mir persönlich stelle ich fest, dass ich Börsengewinne auch leichter wieder ausgebe für Ferien, neue Möbel, neue Kleider, sprich dass Geld fliesst wieder in die Wirtschaft resp. Gesellschaft zurück...[/SIZE]

[SIZE=medium]Bin gespannt auf Eure Antworten! [/SIZE]

 
Hallo Mavericks

Dauer ja lange, bis du hier eine Antwort erhältst....

Habe vor nicht all zu langer Zeit im Trade Antwort geschrieben:

Naja, es kann wahrscheinlich niemand eine definitive Einschätzung abgeben können, wann ein Kapitalgewinn versteuert werden muss.

Der Punkt ist, dass eine Beurteilung ob jemand ein gewerbemässiger Wertschriftenhändler ist, immer auch im Ermessen der Steuerverwaltung liegt.

Wenn die Tatsachen im Kreisschreiben der ESTV bejaht werden können, liefert dies sicher ein starkes Indiz.

Die Steuerverwaltung kann natürlich aufgrund der Steuererklärung die Vermögensveränderung berechnen. Wenn jetzt also z.B. bei einem Einkommen von

CHF 100'000 das Vermögen um CHF 150'000 zu nimmt, dann macht sich natürlich die Steuerverwaltung auch ihre Gedanken. Eine starke Vermögenszunahme

kann die Steuerverwaltung auf grosse Wertschriftengewinne aufmerksam machen.Wenn die Steuerverwaltung jemanden als gewerbemässigen Wertschriftenhändler

einschätzt, müssen die Kapitalgewinne als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (ordentlich) versteuert werden. Natürlich können im Gegenzug auch Verluste

steuerlich geltend gemacht werden.

Weiter kommt bei einem gewebemässigen Wertschriftenhändler natürlich sofort auch die AHV ins Spiel. Weil jeder Selbständigerwerbende mit seinem Gewinn

AHV-pflichtig ist, müssen AHV-Beiträge (max. 9.7%) bezahlt werden.

Eine gewerbliche Tätigkeit kann auch bei anderen Geschäftstätigkeiten entstehen. Es gibt im Bereich Immobilien- und auch Antiquitätenhandel ähnliche Fälle.

Ich meine sogar schon einmal von einem Bundesgerichtsentscheid gehört zu haben, wo jemand als gewerbemässiger Weinhändler eingeschätzt wurde.

 
Interessant wäre natürlich auch die Frage, wie lange man als "gewerbsmässig" eingestuft wird. Erfolgt dies jedes Jahr neu? Das  wäre natürlich unfair, weil man in einem Verlustjahr plötzlich nicht mehr als gewerbsmässig eingestuft würde und die Verluste demnach nicht vom Einkommen abziehen könnte. Eine solche Einstufung müsste also ein paar Jahre hinhalten.

Beispiel: Jemand (natürlich kein TF-User!) handelt intensiv (hunderte von Trades) und verliert per Ende Jahr 100'000 seines Vermögens. Kann er dies jetzt vom Einkommen abziehen? Mit sovielen Trades würde er ja zweifellos das Kriterium gewerbsmässig erfüllen (ist halt leider nicht so begabt!)

 
So viel wie ich in einem anderen thread dazu verstanden zu haben meine:

Hat das Ganze eine erhebliche andere Kehrseite - indem die Einstufung eben ein Leben lang dann gilt.

Das fände ich insofern wesentlich schlimmer, als dass man für ein bis x Jahre Tradingaktivität dann später auch auf der Einstufung sitzen bleibt, wenn man gar keine grossen Aktivitäten mehr vollzieht, die diese rechtfertigen.

Einmal als gewebsmässig eingestuft, immer der Fall - und man muss dann tatsächlich auch die üblichen Kapitalgewinne mit Aktienan- & verkäufen in ruhigen Fahrwassern versteuern.

--> Wenn da jemand GENAU etwas zu weiss, wäre das sicher sehr willkommener Input. ;)

 
Ich kann dir keine abschliessende Antwort geben, wie lange du dann den Steuerstatus als gewerbsmässigen Wertschriftenhändler hast. Aber ich denke auch hier wird die Situation von Fall zu Fall beurteilt.

Natürlich darfst du als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler die Verluste auch geltend machen. Jeder Selbständigerwerbstätige kann dies ja auch. Ebenso kannst du natürlich gewisse Investitionen (EDV, Büroeinrichtung) als Geschäftsvermögen bilanzieren und dann abschreiben.

Steuerlich dürfte es so sein, dass die Steuerverwaltung wenn ein gewerbsmässiger Wertschriftenhändler mehrere Jahre hintereinander einen Jahresverlust erleidet, die Tätigkeit als Hobby einschätzt. Dies hat zur Folge, dass die Gewinne nicht mehr versteuert, die Verluste aber auch nicht mehr geltend gemacht werden müssen. Die Steuerverwaltung hat ja auch kein grosses Interesse daran, dass jemand jährlich sein steuerbares Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit durch Verluste aus dem Wertschriftenhandel reduziert.

Ich denke, man bleibt nicht lebenslänglich gewerbsmässiger Wertschriftenhändler. Zumal man ja, wenn man keine Wertschriften mehr handelt, die Kriterien der ESTV nicht mehr erfüllt.

 
Hallo Miteinander

Ich habe genau dieselben Probleme. Laut einigen Kriterien falle ich darunter, nach anderen wieder nicht. Respektive die Kriterien sind nicht wirklich trennscharf.

Mir wurde gesagt, ich solle vorderhand einfach nichts machen. Die kommen dann schon, wenn ihnen etwas seltsam vorkommt (z.B. Vermögen steigt überproportional zum deklarierten Einkommen). Von sich aus aktiv werden würde ich nicht.

Einfach alles deklarieren (was natürlich selbstverständlich ist), und die kommen dann von alleine....

Beste Grüsse

FI

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, gehe da einig mit dem Finanzinteressierten. Es ist nicht nötig, dass der Steuerpflichtige etwas unternimmt.

Wenn das steuerbare Vermögen gegenüber dem Vorjahr bei einem Lohn (gem. Lohnausweis) von CHF 80'000 um 100'000 zunimmt, stellt sich natürlich die Steuerverwaltung auch ihre Fragen. Normalerweise muss der Steuerpflichtige dann eine detaillierte Übersicht über die Einnahmen und Auslagen vorlegen, welche die Vermögensveränderung erklärt. Spätestens dabei muss gegenüber der Steuerverwaltung dargelegt werden, dass ein Gewinn aus Wertschriftenhandel erzielt wurde.