Steuern

Josef

New member
12. Sep. 2014
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Schönen Guten Abend

Ich habe bezüglich Frage zu Steuern in der Schweiz, ich denke hier kann mir sicher Jemand Helfen, da ich mit der Suchfunktion leider nichts gefunden habe.
Ich bin an der Steuererklärung dran, habe letztes Jahr Transocean gekauft und mit Gewinn wieder gekauft.
Muss ich das in der Steuererklärung angeben, bzw den Gewinn versteuern?
Auch habe ich Swisscom Dividende bekommen, lese immer von Verrechnungsteuern zurückfordern. Geht das überhaubt?
Oder geht das nur bei Amerikanischen Aktien?
Da hier sehr viele Profis sind hoffe ich dass mir jemand bei meinen Fragen helfen kann.

 
Es gibt hier wahrscheinlich Leute, die sich besser auskennen, aber schon mal vorweg:

Kursgewinne musst du in der Schweiz nicht versteuern, wenn du es richtig machen willst, solltest du den Kauf und Verkauf trotzdem eintragen.

Auf Dividenden hingegen musst du Steuern bezahlen. Dadurch, das du diese Dividende versteuerst, bekommst du die Verrechnungsteuer zurück.

Gruss

fritz

 
Fritz hat das genau richtig geschrieben.

Ich würde auf jeden Fall den Kauf und Verkauf der Aktien notieren, damit du später keine Probleme betreffend dem Vermögenszuwachses bekommst.

Dividenden sind Einkommen, die Verrechnungssteuer wird dir wie auch bei Zinsen auf das nächste Jahr gutgeschrieben.

Du kannst auch alle Kosten die mit dem Aktienhandel entstanden sind abziehen, auch wenn du aus diesem Grund ein Steuerberater brauche würdest.

 
Die beiden Vorschreiber haben es korrekt geschrieben. Dividendenzahlungen sind einkommenssteuerpflichtig, im Gegensatz zu Rückzahlung aus den Kapitaleinlage-
reserven. Die Verrechnungssteuer ist eine reine Sicherungssteuer. Dadurch wird sicher gestellt, dass die verrechnungssteuerbelastete Dividende bei der Einkommenssteuer deklariert wird, zur Rückforderung der Verrechnungssteuer. Bei allen in der Schweiz ordentlich Steuerpflichtigen, ist die Verrechnungssteuer bei korrekter Deklaration eine neutrale Sache. Die Aktienbestände per 31.12. unterliegen natürlich der Vermögenssteuer.

Wie bereits geschrieben, macht es Sinn Aktienkäufe und -verkäufe unter dem Jahr im Wertschriftenverzeichnis zu erfassen. Die Steuersoftware greift nämlich , bei Angaben der korrekten Valorennummer und Freigabe des Zugriffs, auf eine Datenbank der eidg. Steuerverwaltung zu. Neben der Höhe der Dividende ist auf dieser Datenbank auch das Fälligkeitsdatum erfasst. Die Software kann so bei unterjährigen Käufen/Verkäufen die Dividende korrekt übernehmen.

 
Besten Dank für die vielen Antworten Danke!
Jetzt vielleicht noch eine doofe Frage.
Wie bekomme ich die Verrechnungssteuer zurück? Geht das Automatisch durch die Steuersoftware.
Oder sollte man da ein Formular ausfüllen? Ich möchte ja nicht unwissend Kriminell Handeln

 
Wenn du im Wertschriftenverzeichnis die Dividendenerträge einträgst, musst du definieren ob diese mit oder ohne Verrechnungssteuer waren. Das zuständige Steueramt prüft die Eingabe und das kantonale Steueramt (soweit ich weiss als Vertreterin der Eidg. Steuerverwaltung) zahlt dir die Verrechnungssteuer zurück. Allenfalls musst du beim Hauptformular oder Wertschriftenverzeichnis die Kontenverbindung für die Rückzahlung der Verrechnungssteuer eintragen.

Kurz gesagt, ausser die Dividende korrekt deklarieren musst du nichts machen. Alles andere wird automatisch veranlasst.

 
Danke für die Wertvollen informationen @all.
Und ich habe mir das Investieren Buy and hold immer so Kompliziert vorgestellt.(Komme nicht aus der Finanzwelt)

Dabei ist das so einfach.
Jetzt muss ich nurnoch die Richtigen Titel finden und diese dann ein Leben lang halten.