tf-Club ü-60-zig

Karat1

New member
28. Feb. 2012
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Habe mir überlegt, ob hier im tf möglicherweise ein Club ü-60-zig einem gewissen Interesse entgegen kommen würde.

So habe ich dieses neue Thema einfach mal eröffnet. Hier soll nicht nur über Börsen- und Anlagefragen diskutiert werden

sondern auch über Themen wie:

-vorzeitige Pensionierung

-arbeiten über das Pensionierungsalter hinaus

-Vorbezug Bezug der AHV-Rente

-Wohnen und Wohnformen im Alter

-Privatrenten

-Ferien

-usw., usw

Einfach Themen welche mit dem nahen bzw. näherrückenden Alter zu tun haben.

Karat

 
Coole IdeeHättest du was dagegen, wenn ich diesen Thread in den Bereich "Registrierte Buser unter sich" verschieben würde? Weshalb soll die halbe Welt von diesem Erfahrungsaustausch profitieren?

 
Ob sich hier genügend Gruftis finden werden?Ich gehöre ja noch nicht zu dieser Altersgruppe (bin im Feb. erst 50 geworden).

 
Ich fühle mich manchmal wie 70...Die Themen scheinen mir schon ab ca. 55 interessant. Ja Marcus, solltest langsam einen Strand aussuchen... :D

 
@rph: Einige werden nie so alt wie sie aussehen. Gehe davon aus , dass auch Anwärter auf diesen Club am Clubleben teilnehmen könnten, solange sie den Thread nicht mit pubertären Ergüssen (ääh schriftstellerisch gemeint) zumüllen.Im Ernst: ich meine, dass alle die an Ü-60 Themen interessiert sind und einen konstruktiven Beitrag leisten können eingeladen sind. Aber dazu müsste sich der Initiant Karat1 äussern.

 
Die Themen scheinen mir schon ab ca. 55 interessant. Ja Marcus, solltest langsam einen Strand aussuchen... :D
Ja, ja. Solche dummen Sprüche kenne ich von meiner Tochter: "Hey Papi, kauf mir das neue MacBook. Schliesslich werde ich dereinst Dein Altersheim aussuchen!"
(Hat sie nicht solche Sprüche auch schon in Gegenwart von Dir und Marcello fallen gelassen?)

 
Akademiker & Singles mit Niveau.
Das erinnert mich an das Theaterstück "Der Heiratsantrag" von Anton Tschechow. Darin preist ein Vater dem solventen (wenn auch älteren) Heiratskandidaten seine Tochter an mit den Worten:"Sie ist hübsch aber intelligient!"

 
@rph: Einige werden nie so alt wie sie aussehen.

Gehe davon aus , dass auch Anwärter auf diesen Club am Clubleben teilnehmen könnten, solange sie den Thread nicht mit pubertären Ergüssen (ääh schriftstellerisch gemeint) zumüllen.

Im Ernst: ich meine, dass alle die an Ü-60 Themen interessiert sind und einen konstruktiven Beitrag leisten können eingeladen sind. Aber dazu müsste sich der Initiant Karat1 äussern.
Selbstverständlich kann darf auch die Unter-60-zig-Fraktion und alle übrigen an diesem Thema Interessierten in diesem Beitrag einbringen. Es kann auch sehr interessant sein wie jüngere Semester diese Problematiken des Älterwerdens einschätzen. Dieses Problem holt alle mal ein. Eins ist auch sicher, dass die Altersvorsorge und Planung nicht erst mit 60-zig oder noch später beginnt. Es beginnt normalerweise ja schon ganz jung wenn nebst den AHV-Beiträgen auch noch Beiträge für die Pensionskasse vom Lohn abgezogen werden. Denn eines ist sicher, wer nicht von Beginn an dabei ist, kann gewisse Lücken nicht mehr schliessen ausser er mache noch einen grossen im Lotto oder bekommt eine grosse Erbschaft. Dass man an der Börse seine Altersvorsorge aufbauen kann, halte ich eher für ein Gerücht oder für eine Kathastrophe!Wenn ich nur denke wie viele Gebundene Vorsorge Sparpläne von Versicherungen die ich schon bei jüngeren Leuten gesehen habe, die alle tief im Minus lagen. Klar, zuerst muss ja mal die Provision für den Abschluss verrechnet werden. Dann baut man einem jungen und alleinstehenden 20-zig-jährigen noch eine Todesfallrisikoversicherung in die Gebundene Vorsorge ein, was die Sparquote zusätzlich schmälert. Wenn dann diese junge Person merkt, dass bisher nur die Versicherung etwas verdient und sein 30- oder 40-jähriger Vertrag so lange er alleinstehend ist keinen Sinn macht, storniert er die Versicherung und dann ist der Rest der im nach 5 - 6 Jahren noch geblieben ist auch noch praktisch weg. Also wir sehen, dass dieser Beitrag durchwegs auch was für "Junge" ist. Es müssen ja nicht alle die gleichen Fehler machen wie es viele machen. Was ist also zu beachten: Alterssparen in der Gebundenen Vorsorge immer aufteilen: 1. Sparen (Bank) und 2. Risiko (wenn überhaupt Bedarf ist) bei der Versicherung. Damit ist es auch einfacher den Spar-teil allenfalls früher zu beziehen (Hauskauf). Ich bin allerdings der Meinung wo Alterssparen drauf steht so auch dafür verwendet werden. Ein Hauskauf sollte nicht zu lasten der Altersvorsorge gehen. Aber wie immer in solchen Fällen, muss die Gesamtsituation angeschaut werden.

Karat

 
Falls jemand spezielle Fragen zur 1. Säule hat, kann er gerne auf mich zukommen. Bin bei einer kantonalen SVA tätig.Paar allgemeine Sachen:- alle 5 Jahre einen Auszug aus dem Individuellen AHV Konto bestellen (geht heute online). Weil "wir" nur 5 Jahre rückwirkend Änderungen/Nacherfassungen vornehmen, sollte regelmässig geprüft werden ob Lücken bestehen.- NICHT jeder Schweizer hat Anspruch auf eine Maximale Vollrente (aktuell 2320.-, bzw. jeweils 1740.- bei Ehepaaren)den neben den zu erfüllenden Beitragsjahren muss auch das durchschnittliche Einkommen stimmen. - Lücken können mit Jugendjahren geschlossen werden (Jugenjahre = Beitragszahlungen im 18-20. Altersjahr)Zum Schluss empfehle ich jedem im Alter 50/55/60 einen Antrag auf Rentenvorausberechnung zu stellen. Dieses ist gratis und zeigt einem auf welchen Rentenbetrag Mann/Frau erwarten kann. Gruss

 
Hoi PaddyBesten Dank für das Angebot. Ich habe eine Frage, die vermutlich von allgemeinen Interesse sein könnte:Unverheiratet würde ich locker eine Maximalrente bekommen (Beitragsjahre und Einkommen), meine Frau aber hat Beitragslücken. Meine Rente ist höher und ihre kleiner als die Hälfte der max. Ehepaarrente, als z.B. 1800 resp. 1600. Soweit so klar. Da man davon ausgehen muss, dass wir nicht beide gleichzeitig das Zeitliche segnen, stellt sich die Frage, wie gross nun die Rente für den überlebenden Teil sein würde? Spielt die Vorgeschichte da noch eine Rolle?Vielleicht noch ein allgemeiner Hinweis: Antrag auf AHV ein halbes Jahr vorher stellen. Bei SVA Zürich kann Formular runtergeladen werden.

 
Zu deiner Frage Meerkat:Wenn beide Partner die Altersrente beziehen, und einer stirbt, so passiert folgendes:->Es wird geprüft welcher Betrag höher ist, die eigene Rente (ohne Kürzung) +20% Zuschlag für Verwitwete.ODER den Betrag der Hinterlassenenrente. Die Hinterlassenrente beruht jeweils auf den Grundlagen des Verstorbenen.Zahlenbeispiel:(Annahme Mann Vollrente, Frau Teilrente / Mann stirbt)Frau: 1400 -(ohne Kürzung 1600)Mann: 1800 -(ohne Kürzung 2200)Die Frau generiert 1600 +20% Verwitwetenzuschlag, ergibt ca. 1920.-Der verstorbene Mann generiert durch seine Leistung (2200) eine Witwenrente von ca. 1760.-(80%)Die Frau erhält 1920.-Beim Mann:Der Mann generiert 2200 + Zuschlag = 2320 (max.)Die verstorbene Frau generiert 80% von 1600 = 1280.-Der Mann erhält 2320.-Gruss-------------------------------------------PS: Meine Infos bitte als unverbindlich ansehen. Auch wenn viele denken wir drücken nur auf ein Knöpfchen und schon wissen wir wieviel Rente Person XY erhält, die Berechnungen sind Individuell. In den 44 Jahren kann viel passieren was Berechnungsrelevant ist (Heirat, Scheidung, Kinder, Betreuung, Ausland, Invalidität etc.)

 
PS: Meine Infos bitte als unverbindlich ansehen. Auch wenn viele denken wir drücken nur auf ein Knöpfchen und schon wissen wir wieviel Rente Person XY erhält, die Berechnungen sind Individuell. In den 44 Jahren kann viel passieren was Berechnungsrelevant ist (Heirat, Scheidung, Kinder, Betreuung, Ausland, Invalidität etc.)
Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen und "Euch" einmal ein Kränzlein winden. Ich habe seit etwa 20 Jahren immer wieder Kontakt gehabt (Zusammenruf/Rentenhöhe abklären/Anpassen der Prämien). Immer erstklassige Bedienung, Auskünfte. Alles innert kürzester Frist. Und seit ich Rente beziehe und immer einmal den Lebensnachweis bringen muss, dito gute Kontakte

Für mich ist die AHV der Grundlagen-Beweis, dass "Staat" es eben doch kann. Die Einheits-KK wird es beweisen, so es sie einmal gibt und sie auch die Zusatzangebote anbieten kann.

[SIZE= px]Chapeau[/SIZE]

:repsekt: :danke:
 
Zuerst mal besten Dank Paddy für die kompetente Auskunft und dem Lob von CrashGuru bezügl. dem SVA (in meinem Fall ZH) schliesse ich mich vollumfänglich an.Jetzt mal ein anderes Thema das mich beschäftigt. Ausgangslage ein Artikel im Tagi online Erst Pension verjubeln, dann beim Staat die hohle Hand machen. Zitate daraus:

Viele Rentner lassen sich bei der Pensionierung ihr ganzes Pensionskassenkapital auszahlen und verzichten im Gegenzug auf eine Rente. Die meisten legen das Geld mehr oder weniger sinnvoll an. Andere verprassen es für Reisen, ein neues Auto oder eine Hausrenovation. Und wenn kein Geld mehr da ist, beantragen sie Ergänzungsleistungen.
Der Kapitalbezug bei der Pensionierung ist weitverbreitet. Rund die Hälfte der Versicherten machen davon Gebrauch – 35 Prozent ganz, 15 Prozent teilweise. Auffallend ist, dass vor allem tiefere und mittlere Einkommensschichten ihr Vorsorgekapital abziehen. Ausgerechnet jene also, die später am ehesten Ergänzungsleistungen beziehen.
In diesem Artikel werden "natürlich" Extremfälle beschrieben. Ich möchte aber die Fragestellung mal ändern. Wie hoch muss denn die gesamte Rente (AHV + PK) für ein Ehepaar sein, damit man nicht als Schmarotzer der Gesellschaft dasteht? Vielleicht will man sich mit der Teilauszahlung des PK-Geldes mal etwas leisten (Ferien, Auto, Zustupf für Haus der Tochter etc.). Einfach mal ein willkürliches Beispiel (nicht meine Situation !): Die gesamte Rente betrage Fr. 10'000 wenn von der PK 250'000 ausbezahlt werden. Habe ich nun die Einstellung, dieses Geld nicht noch durch geschickte Investitionenad infinitum zu vermehren und meine Kinder nicht erben zu lassen, sondern das Geld, solange es die Gesundheit eben zulässt, zu verbrauchen, unmoralisch oder etwas ähnliches? Bin ich es der Gesellschaft schuldig, die angenommenen 250'000 in der PK zu belassen und statt Fr. 10'000 pro Monat nun Fr. 11'400 zu kassieren?Meinungen dazu würden mich sehr interessieren.
 
Habe ich nun die Einstellung, dieses Geld nicht noch durch geschickte Investitionenad infinitum zu vermehren und meine Kinder nicht erben zu lassen, sondern das Geld, solange es die Gesundheit eben zulässt, zu verbrauchen, unmoralisch oder etwas ähnliches? Bin ich es der Gesellschaft schuldig, die angenommenen 250'000 in der PK zu belassen und statt Fr. 10'000 pro Monat nun Fr. 11'400 zu kassieren?Meinungen dazu würden mich sehr interessieren.
Ich glaube, das Problem ist nicht, dass der Einzahler ja im Grunde Eigentümer dieser Gelder ist und so gesehen eigentlich frei darüber bestimmen können sollte. Sondern, dass es sich auch bei diesem System um einen Solidarpakt handelt, der auf Gegenseitigkeit beruht. Wenn nun zu viele "Einzelfälle" das System schwächen, so besteht die Gefahr, dass das ganze System zusammenbricht. Die Frage ist allerdings, ob dieses "2. Säule-System" eben das richtige war. Oder ob es nicht nur ein Riesengeschäft für die Versicherungsbranche wurde. Ob nicht eine stärkere AHV das ganze sinnvoller und auch gerechter gemacht hätte.
 
Jeder wird früher oder später vor der Entscheidung stehen, ob er mal die Rente oder das Kapital beziehen soll. Wer kein oder nur wenig Erspartes hat zum Zeitpunkt der Pensionierung, erliegt vermutlich eher der Verlockung das Kapital zu beziehen und auch mal einen 6-stelligen Betrag auf der hohen Kante zu haben. Aber soll er dieser Verlockung auch nachgeben. Kann er dann plötzlich mit so viel Geld umgehen, wie lange muss das Geld reichen. Gut, wenn er totkrank ist bezieht er sicher besser das Kapital. Nach dem Tod wird ja die Rente nicht mehr bezahlt, ausser er hinterlässt noch eine Frau oder minderjährige Kinder.Man muss sich ja überlegen für was die Rente gedacht ist. Bestimmt nicht dafür, dass das Geld auch noch für die Kinder und Grosskinder reicht. Die Rente ist einzig und allein dafür gedacht, dass man als Rentner ohne oder zusammen mit seiner Frau, mit der AHV-Rente das bisherige Leben in etwa dem gleichen Rahmen wie während seiner beruflichen Tätigkeit fortsetzen kann. Das steht für mich eindeutig im Vordergrund bei der Frage, Rente oder Kapitalbezug. Unter diesen Aspekten ist ganz klar die Rente die bessere Wahl. Klar, wenn das System zusammen fällt, wird es auch mit den Rentenzahlungen schwierig. Aber wir sollten ja optimistisch sein und dürfen hoffen, nach der Pensionierung noch viele gesunde Jahre hier auf Erden verbringen zu dürfen. Viele Neurenter konnten sich ja auch kein grosses Kapital zusammensparen und sind sich deshalb auch nicht gewohnt Anlagen zu tätigen. Sie müssen sich auf einen "Anlageberater bei der Bank" vertrauen. Was da passieren kann, weis hier ja jeder selber. Ich habe ja selber immer wieder mit Rentner zu tun und wenn ich dieses Kapitel, Rente/Kapitalbezug anspreche, stelle ich fest, dass der überwiegende Teil der Rentner mit der Rente sehr, sehr zufrieden sind. Sie können sich (noch) verlassen, dass die Rente jeden Monat auf dem Konto ist. So könne man dieses Geld auch ausgeben, im Wissen, dass am Ende des Monats immer wieder die neuen Renten (PK und AHV-Rente) wieder auf dem Konto sind. Bei Kapitalbezug fühle sich das ganz anders an. Da isei ein bestimmter Betrag auf einem oder mehrer Konten und in Anlagen investiert und man sehe, dass dieses Kapital jeden Monat weniger werde. Besonders jetzt wo mit sicheren Anlage so gut wie kein Ertrag anfällt. Wenn dann auch noch Kapitalverluste dazu kommen würden, könnte bei einigen Rentner schon eine depressive Stimmung auf kommen. Sie würde vielleicht übertrieben sparen oder sogar geizig werden. Also so aus der Praxis bin ich der Meinung, dass die Rente die bessere Lösung ist. Sie gibt dem Rentner langfristig mehr innere Sicherheit und ein ruhigeres Gefühl gibt. Im Alter ist das ein nicht zu unterschätzender Aspekte. Aus heutiger Sicht werde ich auf jeden Fall mal die Rente beziehen.Aber eben, das ist eine Frage die jeder für sich selber entscheiden muss. Die Entscheidung fällt wohl niemandem einfach so leicht, ausser er hat schon ein paar Jahre vor der Pensionierung angefangen sich Gedanken zu diesem Problem zu machen. Ist die Entscheidung mal gemacht gibt es kein zurück mehr. Gut, wenn Kapital vorhanden ist, gibt es ja auch noch die Möglichkeit eine private Rentenversicherungabzuschliessen.Karat

 
Sind ü-60ig Busenhelden oder sowas :oops: :mrgreen: :cheers:
Entweder ein Freudscher Verschreiber oder ein Moderatorkollege hat mir das untergejubelt
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@CrashGuruIm Zusammenhang mit der Frage Kapitalbezug vs. Rente ist die Sache mit der Solidarität eine mehrdimensionale Angelegenheit. Wäre es nicht solidarisch wenn- der Todkranke eine Rente statt Kapital bezieht und damit mit grosser Sicherheit die Kollegen in der PK von sein frühen Ableben profitieren lässt.- der Kerngesunde mit Vorfahren die alle ein hohes Alter erreichten auf die Rente verzichtet und sich das Kapital auszahlen lässt.Ich finde das heutige Mass der Solidarität in der PK ausreichend. In der AHV ist sie ja enorm hoch, da Maximalrente nur 2x Minimalrente, die Beiträge über das ganze Leben aber im Bereich von 0 bis mehrstellige Millionenbeiträge sein können (in der amerik. social security sind die Beiträge z.B. plafoniert).@KaratMir ist schon klar, dass am Ende des Berufslebens jeder selbst die Frage Rente/Kapitalbezug entcheiden muss. Ich stellte aber etwas anderes zur Diskussion. Die Zielsetzung "Weiterführen des gewohnten" Lebensstils kann z.B. heissen, dass ein Ehepaar mit total 6000/Mt. leben kann. Heisst das nun, dass sie das Vermögen inkl. des Teilvorbezugs bei der PK verjubeln können (moralisch gesehen dürfen)? Werden sie nämlich beide pflegebedürftig , reichen die 6000/Mt. bei weitem nicht aus.Meine Frage also: Was ist der worst-case Betrag in Fr./Mt. und sollte man daher nur soviel Kapital beziehen, dass dieser Wert erreicht wird?

 
@Karat Mir ist schon klar, dass am Ende des Berufslebens jeder selbst die Frage Rente/Kapitalbezug entcheiden muss. Ich stellte aber etwas anderes zur Diskussion. Die Zielsetzung "Weiterführen des gewohnten" Lebensstils kann z.B. heissen, dass ein Ehepaar mit total 6000/Mt. leben kann. Heisst das nun, dass sie das Vermögen inkl. des Teilvorbezugs bei der PK verjubeln können (moralisch gesehen dürfen)? Werden sie nämlich beide pflegebedürftig , reichen die 6000/Mt. bei weitem nicht aus. Meine Frage also: Was ist der worst-case Betrag in Fr./Mt. und sollte man daher nur soviel Kapital beziehen, dass dieser Wert erreicht wird?
@MeerkatJa, diese Frage ist auf jeden Fall berechtigt, wie der Kapitalbezug verwendet werden soll. Das mit den Rechnungen vom Alters- und Pflegeheim ist natürlich auch richtig. Davon sehe ich auch ab und zu welche. Das geht, je nach Luxus im Alters-u.Pflegeheim von Fr. 3500.00 (wenn man nur dort wohnt) bis Fr. 18'000.00 und mehr, je nach benötigter Pflege! In diesem Zusammenhang muss aber auch erwähnt werden. Dass die alten Leute oft viel zu viel Pflege erhalten. Wenn ich bösartig sein will, gibt es Fälle wo Pensionäre oder Insassen auch "überpflegt" werden. Vielleicht werden aber auch nur Pflegeleistungen verrechnet die nie geleistet wurden. Aber das ist wie gesagt bösartig von mir, nur bekommt man diese Frage nicht immer aus den Gedanken! Aber das war ja nicht Deine Frage.

Ob die Pensionskassenbeiträge einfach so verjubelt werden dürfen ist eine berechtigte Fragen. Dazu gibt es wohl auch ebenso viele Meinungen und Antworten. Nach aktuellem Recht ist jemand natürlich berechtigt das Geld zu verputzen, zu verschenken, etc.! Wenn das Geld jedoch nur wegen den kommenden Kosten im Altersheim vererbt oder verschenkt wird, stellt sich dann die Gemeinde, welche für die nicht gedeckten Kosten des Schenkenden im Alters-u.Pflegeheim übernehmen müssen, die Frage ob es Personen (Kinder) gibt, welche im Rahmen der Verwandtenunterstützung teilweise ihren Beitrag leisten müssen. Das hängt dann von deren eigenen finanziellen Situation ab. Auch übernimmt ja auch die Krankenkasse ihren Teil von den Kranken- Pflegekosten im Heim!

Nur wie sehen z.B. heute viele Situationen nach der Pensionierung aus. Menschen die heute pensioniert werden, haben viele ein eigens Heim (EFH, STWE, etc.)! Wenn verantwortlich gehandelt wurde, ist die Hypothek auf einen unbedeutenden Stand abbezahlt worden. Ich denke das dies bei Personen die in 25 - 30 Jahren den Entscheid Kapitalbezug od. Rente fällen müssen, nicht mehr der Fall sein. Zu viele Leute haben

eben durch den Kapitalvorbezug aus der Pensionskasse die Eigenmittel für den Hauskauf geliefert. Die Hypothek war meistens auch relativ hoch und Rückzahlungen sind oder konnten nur im Minimum geleistet werden (Kinder, etc.)! Das kann dann bei der Pensionierung zu unüberbrückbaren Engpässen führen. Daher finde ich, dass junge Leute, welche sich heute ein Eigenheim leisten wollen, mit angemessenen Eigenmittel

(selbst Erspartes, Schenkung Eltern) ausgestattet sein sollten. Der Hauskauf sollte auch ohne Vorbezug des Pensionskassengeldes möglich sein. Als meine Generation ihre Eigenheime kaufte ging das nämlich auch. Damals war es nämlich ganz normal, dass man auf den Kauf eines eigenen Hauses gespart hat. Heute will man einfach alles und das möglichst schnell. Auf Einschränkungen wegen den Schuldzinsen, den Kosten für den Unterhalt des Hauses, 2 Auto's und 2 Mal Ferien im Jahr und auch noch Party's, etc. will man nämlich auch nicht verzichten. Auch die dauernden Initiativen zur Förderung von Wohneigentum finde ich völlig daneben. Nicht nur weil eben oft nicht genügend Geld da ist und die Pensionskasse geplündert wird, sondern weil auch ungebremst Land überbaut wird. Aber das wäre wieder ein Thema für sich. Also meine

konsquente Meinung ist die, dass das angesparte Pensionskassengeld nur für eine lebenslange Rente für Mann und Frau ausbezahlt werden sollte. Deren Kinder können dann ja mal das Haus der Eltern verkaufen und mit dem Erlös haben sie dann noch mehr Eigenkapitel für einen Hauskauf oder können ihre bestehende Hypothek abbauen. Dann ist es ihnen dann finanziell auch wohl.

Karat