Traden mit Fremdkapital

Adelino

New member
08. Okt. 2013
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Olten
Hallo liebe Forum User.

Nach langer Zeit der Abwesenheit hier im Forum, melde ich mich mal wieder. Mein Trading, hat sich in den letzten Monaten kontinuierlich verbessert.

Nach 3 Jahren vollen Einsatz, macht sich die Mühe langsam bezahlt :)

Nun zu meiner Frage. Ein älterer Herr den ich gut kenne, hat mir angeboten, einen Teil seines Vermögens zu verwalten. Da ich mich rechtlich nicht wahnsinnig gut auskenne, möchte ich über keine Gefahren stolpern.

Auch wenn alles kein Problem darstellen würde, bin ich mir persönlich noch nicht sicher, ob ich es auch wirklich machen werde. Denn mein jetziges Trading, ist völlig entspannt.

Nun, hat jemand Erfahrungen damit?

Besten Dank und einen angenehmen Tag.

Adelino

 
Du schreibst, du kennst dich mit der rechtlichen Situation nicht gut aus. Wie sieht so ein "Mandat" steuerlich aus? etc. oder was wenn du Geld verlieren solltest? Werden Richtlinien vertraglich festgelegt? Wenn du dir einig bist mit dem älteren Herrn, was wenn er sterben sollte und die Erben nicht einverstanden sind mit den Abmachungen? ect.

Banken sichern sich ab mit allen möglichen Vertragsklauseln gegenüber ihren Kunden. 

Nur ein paar Gedanken dazu... 

 
Genau mit solchen elementaren Fragen beschäftige ich mich. Nicht ganz ohne...

Eine Option wäre, daß er selber ein Handelskonto bei einem Broker eröffnet. Das heißt, das die komplette  Kontoführung über ihn läuft. Und ich handle mit seinen Zugangsdaten.

Ich persönlich denke, das diese Variante ein wenig unkomplizierter sein könnte...

 
Ich kenne mich auch nicht aus damit. Aber ein pragmatischer Ansatz wäre folgender:

Dein Mandant eröffnet ein Handelskonto bei einem Broker. Er gibt dir seine Zugangsdaten und du loggst dich damit ein. Ich denke aber, wichtig ist dabei, wie dein Verhältnis zu deinem Mandanten ist. Wenn du als erstes einen Verlust generierst sollte er ruhig bleiben und nicht direkt zur Bank rennen und dein Zugang sperren. Ebenso müsste er sich bewusst sein, dass vom Totalverlust bis zu einem üppigen Gewinn alles möglich ist.

Ebenso nehme ich an, machst du dies nicht nur aus reiner Nächstenliebe. Wenn du dich also an den Gewinnen beteiligen würdest, ist dies aus meiner Sicht ein Honorar und kein steuerfreier Kapitalgewinn. Dies bedeutet im Klartext, dass du wahrscheinlich noch näher an einer steuerlichen Einschätzung als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler bist. Sollte dies der Fall sein, werden dann wohl deine Kapitalgewinne wie auch die Honorarzahlungen steuerbar. Du wärst dann also selbständig Erwerbstätiger und damit auf deinem Gewinn auch AHV-Pflichtig.