Hallo zusammen!
Ich bin seit diesem Jahr neu in der Schweiz und hier berufstätig.
Leider war ich dieses Jahr im Trading (freizeitmässig, bin ansonsten angestellt) nicht so erfolgreich sodass ich derzeit einen Verlust auszuweisen habe.
In Deutschland kann man ja Verlustvorträge geltend machen - wie verhält sich dies in der Schweiz?
Nachdem was ich gelesen habe, könnte ich unter "gewerbsmässiger Wertschriftenhändler" fallen, da ich häufig Hebelprodukte verwende. -> Wie sind hier eure Erfahrungen ab wann man drunter fällt und wann nicht? Falls der Wohnort relevant sein sollte - ich wohne in ZH.
1) Wie verhält sich dies nun steuerrechtlich? Reicht es aus nichts zu machen und erst nachdem ich wieder einen Gewinn (nach Verlustausgleich) erziele, diesen anzugeben und darauf steuern zu bezahlen?
2) Wie verhält es sich mit einem Verlustausgleich, der früher in Deutschland anerkannt wurde - kann dieser nach CH übertragen werden?
3) Macht es etwas aus, dass die Brokerkonten unter einer dt. Adresse (Steuermeldung erfolgt jedoch auf eigene Verantwortung) gemeldet sind, oder ist nur der "gewöhnliche Aufenthaltsort" relevant?
Besten Dank für eure Hilfe und auf weitere schöne Jahre in diesem Traumland
Ich bin seit diesem Jahr neu in der Schweiz und hier berufstätig.
Leider war ich dieses Jahr im Trading (freizeitmässig, bin ansonsten angestellt) nicht so erfolgreich sodass ich derzeit einen Verlust auszuweisen habe.
In Deutschland kann man ja Verlustvorträge geltend machen - wie verhält sich dies in der Schweiz?
Nachdem was ich gelesen habe, könnte ich unter "gewerbsmässiger Wertschriftenhändler" fallen, da ich häufig Hebelprodukte verwende. -> Wie sind hier eure Erfahrungen ab wann man drunter fällt und wann nicht? Falls der Wohnort relevant sein sollte - ich wohne in ZH.
1) Wie verhält sich dies nun steuerrechtlich? Reicht es aus nichts zu machen und erst nachdem ich wieder einen Gewinn (nach Verlustausgleich) erziele, diesen anzugeben und darauf steuern zu bezahlen?
2) Wie verhält es sich mit einem Verlustausgleich, der früher in Deutschland anerkannt wurde - kann dieser nach CH übertragen werden?
3) Macht es etwas aus, dass die Brokerkonten unter einer dt. Adresse (Steuermeldung erfolgt jedoch auf eigene Verantwortung) gemeldet sind, oder ist nur der "gewöhnliche Aufenthaltsort" relevant?
Besten Dank für eure Hilfe und auf weitere schöne Jahre in diesem Traumland