Steuerstreit - Auslieferung Bankdaten

Scrat

New member
30. Jan. 2012
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Was denkt ihr über den Steuerstreit mit den USA und auch mit Deutschland, etc. ?

Unser einst so gut gehütetes Bankgeheimniss wird mit Füssen getreten und löst sich mehr und mehr auf.

Die Schweiz beugt sich den USA, ohne wirkliche Gegenwehr.

[[COLOR= #008000]Edit mf: 14.6.2013: Als Einstieg empfehle ich folgenden Artikel, der den Steuerstreit seit 2008 zusammenfasst:[/COLOR]

http://www.cash.ch/news/alle/steuerstre ... 069640-448

]

 
Banken lieferten Daten direkt in die USAVerschicken von anonymisierten Dokumenten ist zulässigSchweizer Banken wie die Basler Kantonalbank haben den USA bereits auf eigene Faust anonymisierte Unterlagen zum US-Geschäft geliefert. Dies ist rechtlich zulässig und war offenbar mit den Schweizer Behörden abgesprochen.Die Amerikaner wollen ganz genau wissen, wie die Schweizer Banken ihr US-Offshore-Geschäft betrieben haben. Deshalb verlangten sie bereits im vergangenen Dezember von einigen Schweizer Banken haufenweise E-Mails, Gesprächsnotizen und andere Bankunterlagen und stellten ihnen ein Ultimatum. Die Banken schickten diese Unterlagen daraufhin an die Verwaltung in Bern - oder auch direkt in die USA.Quelle: http://www.nzz.ch/nachrichten/wirtschaf ... 37189.html

 
Dazu fällt mir nur ein, was unter dem Titel "Was würde ich tun, wenn ich Chef der SNB wäre" vor knapp zwei Jahren schon geschrieben habe:

Die Schweiz könnte nun aus dieser Krise als Sieger hervorgehen, wenn sie zwei Dinge beachtet:1.) Franken stabil halten2.) Bankkundengeheimnis aufrecht erhalten.Warum?Es gibt immer noch einen globalen Geldtopf von Sparkapital in Höhe von etwa $40 Billionen. Im Moment ist der Grossteil dieses Geldes in US Treasuries (Marktvolumen 86 Billionen) angelegt. Aber damit ist kein Investor glücklich. Ts werden nur gekauft, weil es keine sicheren Alternativen gibt. Hier ist also eine Marktlücke vorhanden, die die Schweiz schliessen könnte.Voraussetzung ist, dass wir den Franken stabil halten und uns nicht an der Geld-Druck-Orgie von FED, BoE und anderen beteiligen.Was würde ich als Chef der SNB also tun?1. Das Schweizer Gold in Besitz der USA und GB soll sofort in die Schweiz geholt werden. Alles verliehene Gold wird ebenfalls eingefordert.2. Der Franken wird wieder - wie vor 2000 - partiell an Gold gebunden. Somit signalisieren wir, dass der Franken wieder eine stabile Währung werden wird.3. Auslandsfilialen in USA und EU von Schweizer Banken werden geschlossen. Somit wird die Schweiz weniger erpressbar.4. Das Bankkundengeheimnis wird aufrecht erhalten und das auch so kommuniziert.5. Wir übernehmen den zweiten Glass-Steagall Act, trennen also strikte Geschäftsbanken und Investitionsbanken. ( http://de.wikipedia.org/wiki/Glass-Steagall_Act )Für die UBS und CS würde das also eine Trennung der beiden Geschäftsbereiche in zwei unabhängige Banken bedeuten.6. Wir suchen bilaterale Lösungen mit USA/EU, puncto Steuerbetrug.---Ich meine, dass das funktionieren würde, um einen Teil des globalen Sparkapitals anzulocken.Durch eine partielle Goldbindung würde der Franken wieder den guten Ruf als sichere und stabilie Währung zurückerhalten. Allerdings müsste ein Teil der aus dem Geldzufluss anfallenden Gewinne zur Unterstützung der Exportindustrie verwendet werden, denen ein starker Franken natürlich nicht passt. Aber das wäre auf alle Fälle billiger als der aktuelle bailout der UBS.Über kurz oder lang wird es ohnehin eine Komplettrenovation des Finanzsystems geben. Vielleicht sogar ein neues System. Wer als erster eine saubere, sichere und vertrauenswürdige Lösung anbieten kann, hat einen entsprechenden Marktvorteil.Jedenfalls besser als im Schatten von FED und EZB jeden Stuss, der uns vorgebetet wird, nachzumachen.
http://www.cash.ch/community/forum/akti ... hread-ubs2
 
Daten zum US-Geschäft der Schweizer Banken sind für die Amerikaner sehr wertvoll. Sie dienen als Beweismittel in Strafuntersuchungen oder zur Erzielung von Vergleichen.
Das Lamm hat also dem Metzger ein neues scharfes Messer geschenkt.Was der wohl damit machen wird :roll: :roll: :roll:
Was meinst du damit?
 
Dein Post vor 2 Jahren war sehr gut. Schade wurde das nicht so durchgesetzt von unseren Behörden und von der Nationalbank.Ich habe irgendwie das Gefühl dass die Schweiz in diesem Steuerstreit richtig auseinander genommen wird. Immer mehr und immer gründlicher.Gibt es für die Schweiz überhaupt noch eine Möglichkeit hier die Notbremse zu ziehen und nicht weiter unterwürfig die Daten zu liefern?Oder gibt es kein Weg zurück von dieser Strategie?

 
Nun, die Schweizer Banken (Lämmer) liefern den USA (Metzger) sensible Daten (das Messer).Daten also, die die IRS gnadenlos gegen die Banken verwenden wird.

 
Dazu fällt mir nur ein, was unter dem Titel "Was würde ich tun, wenn ich Chef der SNB wäre" vor knapp zwei Jahren schon geschrieben habe:http://www.cash.ch/community/forum/akti ... hread-ubs2
Wäre wohl der Königsweg gewesen. Aber so weitgehende Massnahmen wäre nur mit hoher Einsicht erreichbar. Und dazu sind die "Experten" in diesem Land nicht fähig.Ich bin ja bekanntermassen nicht gerade ein Verteidiger der Abzocker-Gilde. Aber die Forderungen der USA vom Dezember haben mir auch den Hut glüpft. Irgendwie sträuben sich mir die Nackenhaare, wenn ich sehe, wie ein Staat der sich Rechtsstaat nennt, die Suveränität eines anderen Staates mit Füssen tritt. Wie kommen die Amis dazu, einen Staat dazu zwingen zu wollen, eigenes Recht zu brechen, Firmen zum Rechtsbruch zu bewegen und unverholen mit Handelskrieg zu drohen.Ich bin dafür, dass Firmen (Banken), welche in anderen Staaten tätig sind und kriminelle Handlungen begehen (lassen) dafür zur Verantwortung gezogen werden. Aber bitte nach den geltenden Regeln. D.h., dass diese Firmen auf eigenem Staatsgebiet belangt werden und für alles andere der Weg der Rechtshilfe beschritten wird. Im Prinzip wäre ich dafür, das Vorgehen der USA vor dem internationalen Gerichtshof einzuklagen: Klagepunkt:. räuberische Erpressung :mrgreen:
 
Nun, die Schweizer Banken (Lämmer) liefern den USA (Metzger) sensible Daten (das Messer).Daten also, die die IRS gnadenlos gegen die Banken verwenden wird.
Danke für die Erklärung for Dummies :) Die IRS ist die Steuerbehörde der USA oder? Denen sollte man besser nicht allzu viel Infos liefern!Gäbe es eigentlich eine Möglichkeit, dass das Schweizer Volk eine Initiative lancieren könnte gegen diese leichtfertige Auslieferung von Bankdaten? Da wären jetzt die Politikexperten gefragt. Die andere Frage wäre dann ob dies das Schweizer Volk überhaupt begrüssen würde. Für die Schweizer Wirtschaft wäre es sicher von Vorteilen.
 
Gibt es hier einen Praktiker? Also ich habe gelesen, dass ca. 9 Mio Datensätze (Emails, Memos etc.) mit "geschwärzten Namen" ausgeliefert wurden. Ich nehme an, die Dokumente sind nicht auf Papier ausgedruckt und mit schwarzen Filzstift eingeschwärzt worden. Also elektronisch bearbeitet. Werden die Namen nun manuell deleted oder wird das Doku in Photoshop geladen und dort mit dem Pinselwerkzeug bearbeitet ( :lol: )?Wie auch immer. Rechne ich pro Doku 5 Minuten, so ergibt das fast 400 Mannjahre Arbeit. Wer leistete diese ?Kann mir jemand helfen, diesen Aspekt der Sache etwas zu erhellen. Von Journalisten kann man janicht erwarten, dass sie den Behörden solche (dummen) Fragen stellen.

 
Unser einst so gut gehütetes Bankgeheimniss wird mit Füssen getreten und löst sich mehr und mehr auf.
Das Bankkundengeheimnis gibt es doch gar nicht mehr... :shock: Warum soll man sich also Sorgen über etwas machen, das schon abgeschafft wurde.Ein Geheimnis ist entweder 100% geheim oder es ist eben kein Geheimnis. Wenn ich weiss, dass meine Daten aus Gründen der Geheimhaltung eventuell nicht weitergeleitet werden, dann ist das nichts wert. Also nehmen wir als Diskussionsgrundlage doch besser die Realität.Wahrscheinlich wären solche Daten sogar mit einem automatischen Transfer sicherer als jetzt. Weil jetzt alles so furchtbar geheim ist, gibt es ein grosses Potential, um Daten zu klauen und verkaufen, was auch rege gemacht wird. Und so erscheinen plötlich Kontostände von Blocher, Ospel, oder Vasella in der Zeitung.Grussfritz
 
Wegelin/US-Justizdepartement erhebt Anklage wg Beihilfe zur Steuerhinterziehung

New York (awp/sda) - Einen Monat nach der Klage gegen drei ehemalige Mitglieder der Bank Wegelin hat das US-Justizdepartement am Donnerstag auch eine Anklage gegen das Finanzinstitut eingereicht.

Laut der Anklage hat sich die Bank an einer Verschwörung beteiligt, durch die über 1,2 Mrd USD vor den Steuerbehörden IRS verborgen wurden. Die Bank habe es amerikanischen Kunden erleichtert, das Geld vor dem Zugriff der IRS zu schützen.

Das Justizdepartement teilte am Donnerstagabend (Ortszeit) in Washington mit, es sei dies das erste Mal, dass eine Bank, die keine Vertretung in den USA betreibt, in Sachen Steuersünden angeklagt werde.

Gleichzeitig mit der Einreichung der Klage wurden bei der Korrespondenzbank der Wegelin in den USA, der UBS, 16 Mio USD beschlagnahmt. Dies sei durch eine richterliche Anordnung in Verwirkungsfällen geschehen, teilte das Justizdepartement mit.

WIE DIE UBS-BANKER

Im Zuge der IRS-Untersuchung gegen die UBS haben höhere Mitglieder der Bank Wegelin bejahend entschieden, in das illegale Geschäft einzusteigen, aus dem die UBS ausstieg, schreiben die US-Behörden. Die Banker sind dabei mit der Gründung von Scheinfirmen vorgegangen wie davor ihre UBS-Kollegen.

Banker wie die bereits angeklagten Wegelin-Mitarbeiter hätten verschiedenen US-Kunden gesagt, dass die undeklarierten Konten dem amerikanischen Steueramt nicht preisgegeben würden, weil Wegelin eine lange Tradition des Bankgeheimnis pflege, heisst es in der Klage.

US-Kunden der UBS seien mit dem Argument angelockt worden, Wegelin habe keine Niederlassung in den USA und sei darum dem Druck der IRS weniger ausgesetzt. Teile des Managements der Bank hätten sich persönlich mit den US-Kunden getroffen.

STAATSANWALT: KRISTALLKLARE BOTSCHAFT

"Die heute eingereichte Klage macht deutlich, dass wir nicht nur US-Steuerzahler bestrafen wollen, die das Steuerrecht verletzen, sondern auch die Unternehmen und deren Mitarbeiter, die solchen Verbrechen zudienen", sagte der New Yorker Bezirks-Staatsanwalt Preet Bharara. Die Wegelin-Manager hätten sich durch die kristallklare Botschaft, die der UBS-Fall gesandt habe, keineswegs abschrecken lassen.

Die Wegelin-Vertreter sind aufgefordert, bereits am 10. Februar um 15 Uhr vor Richter Jed Rakoff im südlichen Bezirksgericht von New York zu erscheinen.

Die Privatbank Wegelin war letzte Woche unter dem Druck der US-Steuerbehörden zerfallen und hatte den Grossteil ihres Geschäfts an die Raiffeisengruppe verkauft. Das US-Geschäft blieb bei den bisherigen Teilhabern.

Die Auseinandersetzung mit den US-Behörden hätten die Bank in eine "ungeheuer schwierige und existenzbedrohende Lage" gebracht, begründete die St. Galler Privatbank die Zerschlagung der Bank.

ra

 
Gibt es hier einen Praktiker? Also ich habe gelesen, dass ca. 9 Mio Datensätze (Emails, Memos etc.) mit "geschwärzten Namen" ausgeliefert wurden. Ich nehme an, die Dokumente sind nicht auf Papier ausgedruckt und mit schwarzen Filzstift eingeschwärzt worden. Also elektronisch bearbeitet. Werden die Namen nun manuell deleted oder wird das Doku in Photoshop geladen und dort mit dem Pinselwerkzeug bearbeitet ( :lol: )?Wie auch immer. Rechne ich pro Doku 5 Minuten, so ergibt das fast 400 Mannjahre Arbeit. Wer leistete diese ?Kann mir jemand helfen, diesen Aspekt der Sache etwas zu erhellen. Von Journalisten kann man janicht erwarten, dass sie den Behörden solche (dummen) Fragen stellen.
Berechtigte Frage, wurden da ein paar Löli's eingestellt für die Fleissarbeit? :lol: Soviel ich weiss wurden den Konten einfach eine Nummer zugewiesen. Die Namen sind nicht ersichtlich.Dies wurde wahrscheinlich mit Hilfe der EDV-Abteilung erledigt. Sollte eigentlich keine Grosse Sache sein. Blöd nur wenn der Informatiker welcher dies machte einen Printscreen von der Verchlüsselungsliste (Nr. XX = Name Kontoinhaber) machte :shock: Die Weltwoche wurde sicher schon eingeschaltet :lol:
 
Zürich (awp) - Der ehemalige UBS und CS CEO Oswald Grübel wirft einen kritischen Blick auf die Schweizer Finanzbranche und deren Regulatoren. Im Zuge der Veräusserung der Bank Wegelin meint der ehemalige UBS-Chef, dass es von den Privatbanken eine "grosse Fehlentscheidung der betroffenen Banken" war, die US-Kunden der UBS zu übernehmen, erklärte der ehemalige CEO im Gespräch mit der "NZZ" (Ausgabe vom Freitag, 03.02.).Gemäss Grübel hat die UBS die US-Behörden nicht darüber informiert, zu welchen Banken die Kunden wechselten, die die Grossbank nach der UBS-Affäre nicht mehr betreut hatte. Einzig die Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA habe diese Informationen gehabt.Grübel macht die Schuld wegen der Steuerstreitmisere bei den Banken wie auch den politischen Verantwortlichen aus: Die Schweizer Bankenbranche hätte auf die neuen Herausforderungen keine gemeinsame Strategie gehabt. In der Bankiervereinigung seien die beiden Grossbanken stets den gut 200 kleineren Finanzinstitute gegenübergestanden. Zudem hätten "Bund, Bundesrat und Banken versäumt, in den letzten zehn Jahren klipp und klar zu sagen, dass wir nicht die Steuereintreiber für den Rest der Welt sind, dass wir mit Steuern nicht zu tun haben und auch nicht zu tun haben wollen", so Grübel weiter.Zudem vermisste Grübel klare Vorschriften des Bundesrates und der FINMA, wie mit ausländischen Kunden umgegangen werden müsse. Die Aufsichtsbehörden hätten ferner früher wissen sollen, was die Banken unter dem Deckmantel des Bankgeheimnisses tun.Zum Staatvertrag meint Grübel, die Schweiz habe einen grossen Fehler gemacht: "Wir hätten die ganze Problematik mit den USA viel früher regeln sollen." Bereits 2007 hätte man das Problem angehen sollen. Wegen der Finanzkrise sei der Steuerstreit aber in den Hintergrund gerückt.mf/dl

 
Zürich (awp) - Der ehemalige UBS und CS CEO Oswald Grübel wirf..........................n die ganze Problematik mit den USA viel früher regeln sollen." Bereits 2007 hätte man das Problem angehen sollen. Wegen der Finanzkrise sei der Steuerstreit aber in den Hintergrund gerückt.mf/dl
Da hat dieser Finanz-Experte Grübel aber unheimlich viel Neues erzählt...... warme Luft kann man ja zur Zeit gut gebrauchen :D :D :D
 
Ich nehme an, die Dokumente sind nicht auf Papier ausgedruckt und mit schwarzen Filzstift eingeschwärzt worden. Also elektronisch bearbeitet. Werden die Namen nun manuell deleted oder wird das Doku in Photoshop geladen und dort mit dem Pinselwerkzeug bearbeitet ( :lol: )?
Es gab da mal vor etwa 2-3 Jahren einen Fall, wo von einer Schweizer Behörde geschwärzte Dokumente in Form von Word-Dokumenten elektronisch an Journalisten übergeben worden waren.Man hat die Dokumente in Word geschwärzt, indem man einfach mit Schwarz-auf-Schwarz ge-"highlightet" hat. Auf dem Ausdruck wäre das dann sehr schön so geschwärzt rausgekommen.Dumm nur, dass die Journalisten dann das gesamte Dokument markiert, die Schwärzungen mit Schwarz-auf-Weiss ersetzt haben und somit das ganze Dokument zu 100% lesen konnten ;)Das ist echt passiert! Kein Witz!
 
Vielleicht hilft es, die ganze Sache mal rein unter dem Gesichtspunkt "Recht und Gesetze" zu diskutieren und die (macht-/global-) politische Komponente wegzulassen- Ich finde die ganze Diskussion ufert durch diese Vermischung immer wieder aus.

Als mal ein Versuch als Nicht-Jurist. Zum Verständnis beitragen kann vielleicht etwas Einlesen zum Begriff Territorialprinzip http://de.wikipedia.org/wiki/Territorialit%C3%A4tsprinzip und Personalitätsprinzip http://de.wikipedia.org/wiki/Personalit%C3%A4tsprinzip.

Alles nun etwas vereinfacht. Nehmen wir 2 Länder A und B, sowie der Bürger.

Fall 1

Ein A-Bürger verstösst in seinem Land A gegen das Gesetz. Da sind wir wohl alle einverstanden, dass er nach den herrschenden Gesetzen des Landes verfolgt wird.

Fall 2

Ein A-Bürger verstösst im Land B gegen ein Gesetz des Landes B. Auch dürften die meisten der Ansicht sein, dass A entsprechend den Gesetzen im Land B verfolgt wird (oder doch nicht? Eine Schweizer Frau wird gesteinigt, weil sie im Land B Ehebruch begeht, okay oder nicht, aber das nur nebenbei um zu zeigen, dass Fall 2 manchmal hart zu ertragen sein dürfte.

Fall 3

Ein A-Bürger verstösst im Land A gegen ein Gesetz des Landes B. Da wird es nun schon spannender. Ein CH-Banker hilft einem US-Bürger (oder "US person") bei der Steuerhinterziehung (Tatort Zürich). Nach dem Territorialitätsprinzip kein Problem für den Banker, da Anstiftung zu Steuerhinterziehung in der Schweiz nach geltendem Recht legal ist.

Fall 4

Ein A-Bürger verstösst im Land B gegen ein Gesetz des Landes A. Ein US-Bürger lagert in der Schweiz "hinterzogenes Geld", verstösst also gegen US- nicht aber gegen CH-Gesetze. Hier kommt es offensichtlich darauf, wie die Gesetze des Landes A (im Bsp. der USA) lauten. Ein Blick ins Schweizer Strafgesetzbuch zeigt, dass auch die Schweiz in gewissen Fällen das Personalitätsprinzip anwendet http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/index1.html

Nun zu unsern Bankern: Wenn ein Banker (irgendwelcher Nationalität) in den USA gegen das Gesetz verstösst (Dank an weico vom andern Forum für diesen Link (Anklageschrift, "indictment" im Fall Bank Wegelin) http://online.wsj.com/public/resources/documents/indictment02022012.pdf#search=%22u.s.%20district%20court%2C%20southern%20district%20of%20new%20york%20berlinka%22) ist dies eben ein sonnenklarer Fall 2. Der Täter wird verfolgt und bestraft. Ich habe aber nichts gefunden, was (juristisch gesehen) die Schweiz verpflichten könnte, bei der Strafverfolgung mitzuhelfen für ein Delikt, welches in der Schweiz nicht strafbar ist. Beispiel: EIne Bürgerin der VAR fährt in der Schweiz Auto oder macht einen Seitensprung. Die SChweizer Behörden würden die Frau wohl kaum verhaften und ausliefern. Fall Wegelin, gleiche Meinung wie weico, die Banker sid Täter nicht Opfer.

Beim Schreiben hab ich bemerkt, dass mein juristisches Amateurwissen doch etwas gar beschränkt ist! ABer diskutieren kann man alleweil und sollte ein User mit Jus-Hintergrund da korrigierend eingreifen wäre das super.

 
Ich nehme an, die Dokumente sind nicht auf Papier ausgedruckt und mit schwarzen Filzstift eingeschwärzt worden. Also elektronisch bearbeitet. Werden die Namen nun manuell deleted oder wird das Doku in Photoshop geladen und dort mit dem Pinselwerkzeug bearbeitet ( :lol: )?
Es gab da mal vor etwa 2-3 Jahren einen Fall, wo von einer Schweizer Behörde geschwärzte Dokumente in Form von Word-Dokumenten elektronisch an Journalisten übergeben worden waren.Man hat die Dokumente in Word geschwärzt, indem man einfach mit Schwarz-auf-Schwarz ge-"highlightet" hat. Auf dem Ausdruck wäre das dann sehr schön so geschwärzt rausgekommen.Dumm nur, dass die Journalisten dann das gesamte Dokument markiert, die Schwärzungen mit Schwarz-auf-Weiss ersetzt haben und somit das ganze Dokument zu 100% lesen konnten ;)Das ist echt passiert! Kein Witz!
War das auch einer Schweizer Behörde passiert?Ich habe genau den gleichen Fall im Kopf. Aber dort war es der US Army passiert. Es ging darum, dass die Bevölkerung mehr Infos wollte zu den grossen Ausgaben der US Marine. Darauf hin entschied sich die Army einen umfassenden Bericht über die Marine im speziellen auch über U-Boote zu veröffentlichen. Da U-Boote ein strategisch extrem wichtiges Kriegsmittel sind, wurden die sensiblen Daten auf schwarz überstrichen. Das Dokument wurde dann als PDF veröffentlich. Dort konnte einfach alles markiert werden copy - paste und im Word eingefügt und schon war alles ersichtlich :lol:
 
Hier noch die Meinung von Hannes Germann (SVP)http://politblog.tagesanzeiger.ch/blog/index.php/8448/mehr-selbstbewusstsein-ist-gefragt/?lang=de

Glaubwürdiger wären wir als Rechtsstaat, wenn wir die fehlbaren Banker im eigenen Land hart bestrafen würden.
Das ist eben ein Punkt. Können wir einen Schweizer bestrafen, wenn er etwas tut, was gemäss unsern Gesetzen legal ist, aber in einem andern Land illegal. Herr Germann schweigt sich leider darüber aus, welche CH-Gesetze die Banker gebrochen haben sollen.