Vielleicht hilft es, die ganze Sache mal rein unter dem Gesichtspunkt "Recht und Gesetze" zu diskutieren und die (macht-/global-) politische Komponente wegzulassen- Ich finde die ganze Diskussion ufert durch diese Vermischung immer wieder aus.
Als mal ein Versuch als Nicht-Jurist. Zum Verständnis beitragen kann vielleicht etwas Einlesen zum Begriff Territorialprinzip
http://de.wikipedia.org/wiki/Territorialit%C3%A4tsprinzip und Personalitätsprinzip
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalit%C3%A4tsprinzip.
Alles nun etwas vereinfacht. Nehmen wir 2 Länder A und B, sowie der Bürger.
Fall 1
Ein A-Bürger verstösst in seinem Land A gegen das Gesetz. Da sind wir wohl alle einverstanden, dass er nach den herrschenden Gesetzen des Landes verfolgt wird.
Fall 2
Ein A-Bürger verstösst im Land B gegen ein Gesetz des Landes B. Auch dürften die meisten der Ansicht sein, dass A entsprechend den Gesetzen im Land B verfolgt wird (oder doch nicht? Eine Schweizer Frau wird gesteinigt, weil sie im Land B Ehebruch begeht, okay oder nicht, aber das nur nebenbei um zu zeigen, dass Fall 2 manchmal hart zu ertragen sein dürfte.
Fall 3
Ein A-Bürger verstösst im Land A gegen ein Gesetz des Landes B. Da wird es nun schon spannender. Ein CH-Banker hilft einem US-Bürger (oder "US person") bei der Steuerhinterziehung (Tatort Zürich). Nach dem Territorialitätsprinzip kein Problem für den Banker, da Anstiftung zu Steuerhinterziehung in der Schweiz nach geltendem Recht legal ist.
Fall 4
Ein A-Bürger verstösst im Land B gegen ein Gesetz des Landes A. Ein US-Bürger lagert in der Schweiz "hinterzogenes Geld", verstösst also gegen US- nicht aber gegen CH-Gesetze. Hier kommt es offensichtlich darauf, wie die Gesetze des Landes A (im Bsp. der USA) lauten. Ein Blick ins Schweizer Strafgesetzbuch zeigt, dass auch die Schweiz in gewissen Fällen das Personalitätsprinzip anwendet
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/index1.html
Nun zu unsern Bankern: Wenn ein Banker (irgendwelcher Nationalität) in den USA gegen das Gesetz verstösst (Dank an weico vom andern Forum für diesen Link (Anklageschrift, "indictment" im Fall Bank Wegelin)
http://online.wsj.com/public/resources/documents/indictment02022012.pdf#search=%22u.s.%20district%20court%2C%20southern%20district%20of%20new%20york%20berlinka%22) ist dies eben ein sonnenklarer Fall 2. Der Täter wird verfolgt und bestraft. Ich habe aber nichts gefunden, was (juristisch gesehen) die Schweiz verpflichten könnte, bei der Strafverfolgung mitzuhelfen für ein Delikt, welches in der Schweiz nicht strafbar ist. Beispiel: EIne Bürgerin der VAR fährt in der Schweiz Auto oder macht einen Seitensprung. Die SChweizer Behörden würden die Frau wohl kaum verhaften und ausliefern. Fall Wegelin, gleiche Meinung wie weico, die Banker sid Täter nicht Opfer.
Beim Schreiben hab ich bemerkt, dass mein juristisches Amateurwissen doch etwas gar beschränkt ist! ABer diskutieren kann man alleweil und sollte ein User mit Jus-Hintergrund da korrigierend eingreifen wäre das super.