Der Initiativtext lautet
Stellungnahme von Bundesrat und Parlament
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:
Art. 197 Ziff. 10 (neu)
10. Übergangsbestimmung zu Art. 112 (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung)
1 Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente haben Anspruch auf einen Zuschlag von 10 Prozent zu ihrer Rente.
2 Der Zuschlag wird spätestens ab Beginn des zweiten Kalenderjahrs ausgerichtet, das der Annahme dieser Bestimmung durch Volk und Stände folgt.
Stellungnahme von Bundesrat und Parlament
Die Initiative verlangt, dass alle laufenden und künftigen AHV-Altersrenten um 10 Prozent erhöht werden. Nach Ansicht der Initiantinnen und Initianten soll die AHV im System der Altersvorsorge stärker als bisher zum Renteneinkommen beitragen. Dies sei nötig, weil vor allem Menschen mit tiefen und mittleren Löhnen auf höhere Renten der AHV angewiesen seien.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Für höhere AHV-Renten sehen Bundesrat und Parlament keinen finanziellen Spielraum. Die AHV steht vor grossen finanziellen Herausforderungen, weil die geburtenstarken Jahrgänge der 50er- und 60er-Jahre, die sogenannte „Babyboomer-Generation“, ins Rentenalter kommen. Die Mehrkosten von «AHVplus» würden das Finanzierungsproblem verschärfen. Zur Lösung des Problems hat der Bundesrat mit der «Altersvorsorge 2020» eine ausgewogene Reform vorgeschlagen. Sie umfasst sowohl die AHV als auch die Pensionskassen und stellt sicher, dass die Altersrenten weiterhin auf dem heutigen Niveau finanziert werden können.