Haushaltlampen: Effizienzvorschriften 2009 bis 2012
Das Wichtigste in Kürze
- Bereits seit dem 1. Januar 2009 dürfen in der Schweiz nur noch Lampen verkauft werden, die mindestens
der Energieeffizienzklasse E entsprechen. Es bestehen bestimmte Ausnahmeregelungen
z. B. für Spezial- und Dekorlampen wie sie in Backöfen und Kühlschränken vorkommen. Glühlampen
der schlechtesten Effizienzklassen F und G (diese Klassen entsprechen ca. 25% aller verkauften
Lampen) sind also bereits aus den Verkaufsregalen verschwunden.
- Ab 1. September 2010 gelten in der Schweiz dann zusätzlich die gleichen Vorschriften wie in der
EU: Ab dann müssen alle mattierten Lampen der Energieeffizienzklasse A entsprechen: mattierte
klassische Glühbirnen dürfen damit nicht mehr verkauft werden. Klare Lampen mit einer Leistungsaufnahme
von 75 Watt und mehr müssen mindestens die Energieeffizienzklasse C erreichen.
- Eine weitere Verschärfung folgt am 1. September 2011: Ab dann müssen klare Lampen mit einer
Leistungsaufnahme von 60 Watt und mehr mindestens die Energieeffizienzklasse C erreichen.
- Ab dem 1. September 2012 wird die Effizienzklasse C für alle klaren Lampen verlangt, was das
endgültige Aus der herkömmlichen Glühbirne bedeutet.
Die Vorschriften betreffen gemäss Verordnungstext das „Inverkehrbringen“ der Lampen. Das heisst,
dass Lampen, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, nicht mehr verkauft werden dürfen. Die
in den Haushalten noch vorrätigen Glühbirnen dürfen aber selbstverständlich weiter verwendet werden.
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Im Verordnungstext wird genau definiert, welche Lampen von den Anforderungen ausgenommen sind.
Unter anderem gelten die neuen Mindestanforderungen nicht für:
- Reflektorlampen;
- Lampen, die in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen (z. B. Batterien) vermarktet
werden;
- Lampen, die nicht in erster Linie für die Erzeugung sichtbaren Lichts vermarktet werden (z. B.
Wärmelampen für Terrarien oder für den Gastronomiebereich);
- Lampen zur Verwendung in einem Gerät, dessen Hauptverwendungszweck nicht die Erzeugung
von Licht ist (z. B. Lampen zur Verwendung in Backöfen oder Kühlschränken);
- Dekorationsglühlampen mit einer Leistungsaufnahme bis 60 Watt (d. h. farbige Lampen, Lampen
mit dekorativer Glühwendel oder Lampen in dekorativen Formen);
- Soffittenlampen für den Ersatzbedarf.
Die Ausnahmeregelungen für Dekorations- und Soffittenlampen sind als Übergangslösungen zu betrachten.
Es ist damit zu rechnen, dass die Mindestanforderungen in naher Zukunft auch für die Dekorations-
und Soffittenlampen gelten werden.
Wie geht es weiter?
Mit dem vom Bundesrat am 24. Juni 2009 beschlossenen Vorgehen verschwinden die herkömmlichen
Glühbirnen spätestens ab 1. September 2012 endültig vom Markt. Ab diesem Datum müssen mattierte
Lampen der Energieeffizienzklasse A und alle klaren Lampen mindestens der Energieeffizienzklasse
C entsprechen.
Die heute verkauften Halogenlampen erreichen überwiegend die Klassen D oder C, die effizientesten
sogar die Klasse B. Alternativen zu den herkömmlichen Glühbirnen sind somit Energiesparlampen
(vorwiegend Energieeffizienzklasse A) und Halogenlampen der Energieeffizienzklasse C oder besser.
Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Bundesamt für Energie BFE, Sektion Energieeffizienz
Gruss
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